TOP 17 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (eingestellt am 17.03.2025) (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 58/25

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

Anlage: Spendenliste

Beschlussfassung:

ursprüngliche Fassung:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.

(ohne Abstimmung)
 

neue Fassung gemäß Verwaltung: 

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden - mit Korrektur auf nur eine Spende aus dem Reparaturcafe im Haus der Bildung in Höhe von 111 € - angenommen.

(einstimmig - 24)

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