TOP 17 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (eingestellt am 17.03.2025) (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 58/25
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussfassung:
ursprüngliche Fassung:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(ohne Abstimmung)
neue Fassung gemäß Verwaltung:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden - mit Korrektur auf nur eine Spende aus dem Reparaturcafe im Haus der Bildung in Höhe von 111 € - angenommen.
(einstimmig - 24)