TOP 17.1 - Bebauungsplan: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2013-03 „Langwiesen“; hier: Satzungsbeschlüsse (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 234/24
Sachvortrag:
In seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 27.05. bis 27.06.2023. Sowohl von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 19.09.2024 (Anlage 13) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.
Gegenüber der Beschlussfassung des Gemeinderats am 15.05.2024 wurden im Bebauungsplan redaktionelle Änderungen vorgenommen, die jedoch keine erneute Auslegung erforderlich machen. Hierzu gehören insbesondere:
• Anpassung der Nutzungsschablone zu WA 2a, Ausweisung der maximal möglichenGeschossigkeit
• Klarstellende Anpassung des Legendeneintrags zu Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“, Herausnahme des Begriffs „Radweg“
• Klarstellende Ergänzung der textlichen Festsetzung öffentlicher Grünflächen für das Regenrückhaltebecken und die „grünen Terrassen“ bzgl. Zu- und Abfahrtsverbot zur Kreisstraße
• Ergänzung der textlichen Festsetzung 3.13 zur Brauchwassernutzung
• Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift 4.4 zur Holzverkleidung von Carports
• Anpassung der Begründung im Hinblick auf die Berechnung der Bruttowohndichte gemäß Regionalplan
• Ergänzung der Begründung um Aussagen zum Sonderflugplatz
• Ergänzung der Begründung in Bezug auf die Entwässerungsplanung und Löschwasserversorgung
• Ergänzung des Umweltberichts zur Größe der bereits angelegten Buntbrache auf dem Flurstück Nr. 608
• Aufnahme des Erhalts zweier Obstbäume in den Grünordnungsplan. Ergänzung des Planstands mit Datum vom 03.09.2024
Entsprechend dem artenschutzrechtlichen Gutachten (Anlage 7) ist als artenschutzrechtlicher Ausgleich die dauerhafte Anlage und Sicherung einer Buntbrache für die Feldlerche erforderlich. Hierfür wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Fläche in Tüngental identifiziert. Die Sicherung erfolgte über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde (Anlage 14).
Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 2: Textteil, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 3: Begründung, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 4: Umweltbericht, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 5: Grünordnungsplan, Schreiberplan, Stuttgart, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 6: Textteil zum Grünordnungsplan, Schreiberplan, Stuttgart, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 7: Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Gekoplan, Oberrot, Stand 22.10.2021
Anlage 8: Gutachten über elektromagnetische Felder, TÜV Süd, München, Stand 14.07.2020
Anlage 9: Schallimmissionsprognose, Kurz & Fischer, Winnenden, Stand 13.04.2023
Anlage 10: Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrundflächen, UXO PRO Consult, Berlin, Stand 18.07.2022
Anlage 11: Geotechnischer Bericht, Geotechnik Aalen, Stand 11.10.2022
Anlage 12: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Stand 10.04.2024
Anlage 13: Abwägung der Stellungnahmen aus der Auslegung, Stand 19.09.2024
Anlage 14: öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde
Beschlussantrag:
1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in den Beteiligungen gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 12 und 13 beschlossen.
2. CEF-Maßnahmen
Der Gemeinderat nimmt den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall, Untere Naturschutzbehörde über die dauerhafte Anlage einer Buntbrache für Feldlerchen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2013-03 „Langwiesen“ zur Kenntnis (Anlage 17).
3. Satzungsbeschlüsse
A) Bebauungsplan Nr. 2013-03 „Langwiesen“
Der Bebauungsplan Nr. 2013-03 „Langwiesen“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024 mit Legende (Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (Anlage 2).
B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 2013-03 „Langwiesen“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2013-03 „Langwiesen“ werden gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024 mit Legende (Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 2013-03 „Langwiesen“.
Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung (Anlage 3) beigefügt.