TOP 16.2 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall – Erlach“; hier: Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 5/24

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 04.10.2023 (SV-Nr. 234/23, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 13.10.2023 im Zeitraum 18.10.2023 bis 18.11.2023 (Öffentlichkeit) bzw. 11.12.2023 (Behörden) nach gewährter Fristverlängerung.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 15.12.2023 (vgl. Anlage 6) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Ortschaftsrat Gelbingen berät die Vorlage in seiner Sitzung am 16.01.2024. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.01.2024 bzw. in der Gemeinderatssitzung am 07.02.2024 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage
Der Ortschaftsrat Gelbingen hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 mehrheitlich zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan mit Legende Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall - Erlach“ im Maßstab 1:1500, Stand 15.12.2023 (Büro Blaser)
Anlage 2: Textteil, Stand 15.12.2023, (Büro Blaser)
Anlage 3: Örtliche Bauvorschriften, Stand 15.12.2023 (Büro Blaser)
Anlage 4: Begründung, Umweltbericht, Artenschutz, Stand 15.12.2023 (Büro Blaser)
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand 18.04.2023 (SPM)
Anlage 6: Abwägungstabelle – förmliche Beteiligung, Stand 15.12.2023 (Büro Blaser)
Anlage 7: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall - Erlach (Landratsamt Schwäbisch Hall)

Beschlussfassung:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen

Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 7 (förmliche Beteiligung) beschlossen.

2. Externe CEF-Maßnahme

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall über die Anlage eines Blühstreifens auf dem privaten Flurstück 922 Schwäbisch Hall Gelbingen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall - Erlach“ zu (vgl. Anlage 7).

3. Satzungsbeschluss

A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kes­seläcker Schwäbisch Hall - Erlach“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall - Erlach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:1500 vom 15.12.2023 mit Legende (vgl. Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (vgl. Anlage 2), sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.04.2023 (vgl. Anlage 5).

B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall – Erlach“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall - Erlach“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:1500 vom 15.12.2023 mit Legende (vgl. Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (vgl. Anlage 3). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Schwäbisch Hall – Erlach“.

Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(28 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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