TOP 6 - Unechte Teilortswahl in den Ortschaften; hier: 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Anpassung der Sitzzahl in den Ortschaften Bibersfeld und Tüngental, Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Ortschaften Gailenkirchen und Gelbingen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 1zu306/23

Sachvortrag:

In den Ortschaftsräten Gelbingen und Gailenkirchen wurden am 14.11.2023 und am 16.11.2023 der Sitzungsvorlage 306/2023 gefolgt und mit Mehrheit für die Abschaffung der unechten Teilortswahl gestimmt. Die Ortschaftsräte Bibersfeld und Tüngental haben sich an denselben Tagen gegen die Abschaffung ausgesprochen.

Grund für den Vorschlag der Verwaltung ist das Urteil des VGH Baden Württemberg vom 19.07.2022, Az: 1 S 2975/21. Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl sollte Rechtssicherheit im Hinblick auf Über- bzw. Unterrepräsentation der Wohnplätze im Verhältnis zum Hauptort hergestellt werden.

Die Verwaltung respektiert die Voten in Bibersfeld und Tüngental und schlägt gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung zur Gewährung einer höchstmöglichen Rechtssicherheit vor, durch Hauptsatzung zu bestimmen, in die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe für die Bestimmung der Zahl der Ortschaftsräte zu wechseln. Dies bedeutet folgende Sitzzahl:

Bibersfeld

Wohnbezirk

Einwohner

am 30.06.2022

Zugewiesene Sitzzahl

Über-/Unterrepräsentation

alt

neu

alt

neu

Bibersfeld

1.614

6

8

-39,89

-25,90

Sittenhardt

144

1

1

25,12

10,14

Hohenholz

23

1

1

88,04

85,65

Starkholzbach

53

1

1

72,44

66,93

Wielandsweiler

89

1

1

53,72

44,46

Summe

1.923

10

12

 

 

 

Tüngental

Wohnbezirk

Einwohner

am 30.06.2022

Zugewiesene Sitzzahl

Über-/Unterrepräsentation

alt

neu

alt

neu

Tüngental

1.169

5

7

-53,51

-31,58

Altenhausen

54

1

1

64,54

57,45

Otterbach

68

1

1

55,35

46,42

Ramsbach

62

1

1

59,29

51,15

Veinau

135

1

1

11,36

-6,37

Wolpertsdorf

35

1

1

77,02

72,42

Summe

1.523

10

12

 

 

Hierdurch verringert sich die Unterrepräsentation der Hauptorte wie in der Tabelle dargestellt. Mit diesem Vorschlag trägt die Verwaltung soweit wie möglich den Vorgaben des VGH-Urteils Rechnung, unter Berücksichtigung des gleichzeitigen Wunsches der beiden Ortschaften zur Beibehaltung der unechten Teilortswahl.

In den Ortschaften Gelbingen und Gailenkirchen wird der Beschlussfassung der Ortschaftsräte gefolgt und die unechte Teilortswahl abgeschafft.

Anlagen:
Anlage 1: 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (mit veränderten Sitzzahlen für Bibersfeld und Tüngental unter Beibehaltung der unechten Teilortswahl und Abschaffung der unechten Teilortswahl für Gailenkirchen und Gelbingen)
Anlage 2: Synopse

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (siehe Anlage) zu.

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