§ 311 - 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; hier: notwendige Anpassung aufgrund der Auflösung des Eigenbetriebes Touristik und Marketing Schwäbisch Hall (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. August 2023, 13:47 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2021 (§ 116, öffentlich) beschlossen, den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall aufzulösen und die Aufgaben mit zwei Abteilungen innerhalb des Fachbereiches Kultur und Touristik einzugliedern. Die Auflösung des Eigenbetriebes und die Reintegration in den städtischen Haushalt und in die städtischen Strukturen soll zum 01.01.2022 erfolgen.
Infolgedessen ist es notwendig, die städtische Hauptsatzung anzupassen. In § 2 Absatz 1 muss die Bezugnahme auf den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall gestrichen werden.
Anlage: 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen 12. Satzung zur Änderung der Hautsatzung zu.
(einstimmig - 31)