TOP 10 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (Tischvorlage) (öffentlich)
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Version vom 9. Februar 2023, 09:00 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 88/22
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussantrag:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(einstimmig - 28; Oberbürgermeister Bullinger und Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)