TOP 10 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (Tischvorlage) (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zur Sitzungsankündigung: Gemeinderat (30.03.2022)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 88/22
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussantrag:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(einstimmig - 28; Oberbürgermeister Bullinger und Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)