§ 138/4 - Fragestunde: Umgang mit Missbrauch in städtischen Vereinen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 78505398/0/meetingminutes
Version vom 27. September 2022, 13:37 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Stadtrat Rempp führt aus, dass es in einem schulischen Verein und einem sport-kultureller Verein im Stadtgefüge, die im erheblichen Maße mit städtische Mitteln gefördert werden, zu Fällen von Kindesmissbrauch gekommen ist. Die Aufklärung dieser Vorgänge und der sie begünstigenden Strukturen wurde jetzt nach intern verlegt. Gerade diese intransparenten, internen Strukturen waren es, die den Missbrauch begünstigt oder zumindest dessen frühzeitige Aufklärung verhindert haben. Es wird gefragt, ob es Möglichkeiten für die Stadt als Förderer gebe, vom Empfänger Maßnahmen bzw. deren Darlegung einzufordern, um so im Sinne des Kinderschutzes Wiederholungen entgegen zu wirken.

Oberbürgermeister Pelgrim ist neben der Ernsthaftigkeit der Thematik der Auffassung, dass die Förderung von Vereinen eine politische Entscheidung sei, die vom Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung zu beantworten sei.

Meine Werkzeuge