§ 46 - Freiflächengestaltung Unterwöhrd; hier: Vorstellung und erneuter Beschluss Leistungsphase 3 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Rempp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Am 07.10.2020 (§ 164, öffentlich)] stimmte der Gemeinderat der Entwurfsplanung zur Neugestaltung der Freiflächen des Unterwöhrds zu und beauftragte die Verwaltung und das Büro Franz Reschke für die weiteren Planungs- und Leistungsphasen. In der Sitzung sagte die Verwaltung zu, weitere Einsparpotenziale zu prüfen und einzuplanen, sofern die Grundzüge des ursprünglichen Entwurfgedankens weiterhin erhalten bleiben. Da die Planungen zum Lindachsteg ebenfalls weiter vorangeschritten sind, konnte der Anschlusspunkt an den Unterwöhrd im Entwurf fertig geplant und in die Kostenberechnung mit aufgenommen werden.

Durch die weitere Zurücknahme gepflasterter Flächen im Bereich der Uferwege und den damit einhergehenden möglichen Verzicht auf Wurzelschutzbrücken in diesen Bereichen, konnten Einsparungen der Baukosten in Höhe von insgesamt ca. 200.000 € netto erzielt werden. Trotz Mehraufwand durch die Integration des Lindachstegs in die Freianlagen, bleibt gegenüber der Kostenberechnung (Stand 02/2020) ein Einsparpotenzial von knapp 160.000 € netto. Damit liegen die Nettobaukosten bei aktuell 1.425.362,50 € gegenüber den vorgestellten 1.584.313,00 € im Oktober letzten Jahres.

Mit der beschlossenen Erweiterung des Sanierungsgebiets werden die Eigenmittel der Stadt für die „Umfeldgestaltung Unterwöhrd“ um rund 117.000 € gesenkt (Anlage 1). Durch die beschriebene Anpassung der Belagsflächen konnten diese um weitere 80.000 € gesenkt werden. Die vorliegende Planung (Anlage 2) kann nach aktueller Kostenberechnung mit Eigenmitteln in Höhe von 1.236.000 € (brutto) umgesetzt werden.

Auch mit der Berücksichtigung der o.g. Einsparpotenziale bleibt die geplante Qualität erhalten und eine hohe und dem Ort angemessene Aufenthaltsqualität sichergestellt.

Folgende Grundzüge des Entwurfes sind weiterhin zentraler Bestandteil der Planung und maßgeblich für die Neugestaltung des Unterwöhrds:

- Erlebbarmachung der Uferspitze durch einen barrierefreien Zugang der Außenbereichfläche des Biergartens sowie die Sitzstufenanlage direkt am Ufer im Sinne des Leitbildes „Stadt am Fluss“

- Belagsgestaltung des Unterwöhrds je nach Nutzungsintensität. Wassergebundene Wege- und Platzflächen in den Nebenbereichen und der Platzfläche vor dem Globe. Natursteinpflaster auf den Hauptwegeachsen und um den Biergarten.

- Schaffung von Aufenthaltsqualität durch eine einheitliche Möbelfamilie, mit denen unterschiedliche Angebote geschaffen werden, um Besucher*innen und Erholungssuchende auf dem Unterwöhrd zum Verweilen einzuladen. Die individuelle Gestaltung bietet allen Nutzergruppen die Möglichkeit, dieselben Angebote im gleichen Maße wahrzunehmen. Hier sind die Nischen an der zentralen Wegeverbindung beispielhaft zu nennen, die ein Heranrollen an das Sitzelement zum Wechsel auf die Bank oder auch ein „Nebeneinander“ zu ermöglichen.

- Sicherung und Weiterentwicklung des Naturraums. Mit den Beeteinfassungen wird der hohe Nutzungsdruck auf die Wurzelbereiche der Bestandsbäume reduziert und ein pflegeleichte Bepflanzung entlang der Uferwege ermöglicht. Herz des Unterwöhrds wird künftig eine große Wiesenfläche, die allen Freizeit- und Erholungssuchenden die Möglichkeit gibt, den Naturraum des Unterwöhrds zu genießen.

- Einbindung wichtiger Funktionen und Wege. Im Bereich der stark frequentierten Spielplätze werden Wegeflächen angelegt und eine kleinere Platzflächen geschaffen, um dem Nutzungsdruck gerecht zu werden. Ferner wird die Wegeverbindung über die Furt aufgenommen, die bereits seit der Landesgartenschau eine spannende Möglichkeit bietet, die Flusslandschaft des Kochers zu erleben.

Die aufgeführten Punkte sollen auch für die weiteren Planungsphasen verbindliche Rahmenbedingungen darstellen, da diese den ursprünglichen Entwurfgedanken und die Grundzüge der Planung darstellen. Für eine zielgerichtete Planung in den weiteren Phasen sollen daher der Entwurf sowie die reduzierten Gesamtkosten beschlossen werden.

Im Dezember 2019 wurde dem Gemeinderat die Vorstudie für einen Biergarten-Pavillon vorgestellt, der - wie im Wettbewerb gefordert - die bisherigen Hüttenausschänke ersetzen soll. Dabei wurde deutlich, dass sich die bisherigen und künftigen Raumansprüche am besten durch eine Unterkellerung abbilden lassen, damit ein dauerhafter Baukörper in einem umfeldverträglichen Maßstab bleibt. In einem Keller lassen sich neben den notwendigen Nebenräumen (Lager, Technik, Müll, Umkleiden) insbesondere die zu kühlenden Getränke unterbringen, die bislang in einem zusätzlich auf dem Unterwöhrd abgestellten Kühlanhänger gelagert werden.

Im vergangenen Jahr wurde die Planung für einen Pavillon durch die städtische Hochbauabteilung vertieft, allerdings kann der Haushaltsansatz von 350.000 € im Doppelhaushalt 2020/21 nach derzeitigem Stand leider nicht eingehalten werden. Angesichts der aktuellen Prognosen zum städtischen Haushalt schlägt die Verwaltung deshalb vor, auf den Bau eines ortsfesten Pavillons für den Biergarten vorerst zu verzichten und im Rahmen der Tiefbauarbeiten lediglich die Ver- und Entsorgungsleitungen an den künftig dafür vorgesehenen Standort zu verlegen.

Ausblick

Die Zeitschiene sieht aufgrund der Anpassungen der Planungen und der erneuten Freigabe der Entwurfsplanung folgende Meilensteine vor:

Jan./Feb. vorgezogene Genehmigungsplanung – Leistungsphase 4*

10.03.2021 Beschluss BPA Entwurfsplanung

April – Juli
Ausführungsplanung – Leistungsphase 5* (Bearbeitungszeit 60 Werktage)

Juli - September
Vorbereitung der Vergabe – Leistungsphase 6* (Bearbeitungszeit 25 Werktage)

Oktober
Beschluss BPA Ausführungsplanung

November
Ausschreibung Freianlagen (Bearbeitungszeit 25 Werktage)

Dezember
Submission

Frühjahr 2022
möglicher Baubeginn

* In den Zeiträumen sind Abstimmungen, Freigaben und Anpassungen der Unterlagen mit einkalkuliert, daher unterscheiden sich die Zeiträume von der eigentlichen Bearbeitungszeit der jeweiligen Leistungsphasen.

Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Eigenmittel - Freiflächengestaltung Unterwöhrd, Stadt SHA, 11.02.2021
Anlage 2: Lageplan Unterwöhrd - Vorabzug der Entwurfsplanung, Büro Franz Reschke, Berlin den 23.12.2020
Anlage 3: Schnitte Unterwöhrd - Vorabzug der Vorplanung, Büro Franz Reschke, Berlin den 23.12.2020

 

Oberbürgermeister Pelgrim gibt die Kernaussagen des Sachvortrags für die Öffentlichkeit wider.

Stadträtin Herrmann bedankt sich für die Bemühungen seitens der Verwaltung Einsparungen bei den Baukosten zu erzielen. In der Fraktion bestehe noch Beratungsbedarf.

- Stadtrat Rempp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Auf die Frage von Stadtrat Baumann wofür die Bohrungen vorgenommen worden seien, erläutert Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu, dass diese Rammkernnsondierungen zur Erkundung des Bodenaufbaus erforderlich gewesen seien. Zum einen um die Versickerungsfähigkeit der Flächen feststellen zu können und zum anderen um Altlasten auszuschließen.

- Stadtrat Giebel verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Auf Nachfrage von Stadtrat Tette in Bezug auf die Vorarbeiten für den Pavillon und deren Kosten erfolgt die Information von Erstem Bürgermeister Klink, dass die Infrastruktur dafür geschaffen werde, um später nicht noch einmal den Boden aufgraben zu müssen. Die Anschlussnutzung werde damit nicht verbindlich festgelegt, die Mehrkosten werden sich in einem überschaubarem Rahmen bewegen.

Stadtrat Sakellariou teilt für seine Fraktion Beratungsbedarf mit, eine Abstimmung könne erst im Gemeinderat am 17.03.2021 erfolgen.

Bezüglich der Nachfrage von Stadtrat Gehrke zu den konkreten Einsparmaßnahmen erklärt Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu, dass die Einsparungen hauptsächlich durch den Wechsel der Oberflächenqualität zustande gekommen sei. In einigen Bereichen entstehe anstatt eines gepflasterten nun ein wassergebundener Wegebau, bei dem auch keine Wurzelschutzbrücken benötigt werden.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass die Einsparungen trotz Mehrkosten beim Anschluss an den Lindachsteg geniert werden konnten. Hier wurde der gesetzlichen Forderung in Bezug auf Hochwasser Rechnung getragen, die lichte Höhe der Brückenunterkante einen halben Meter höher zu legen. Dadurch entstand diese Stufenanlage, die eine neue Platzsituation geschaffen habe (Anlage 2).

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet um vertiefende Erläuterungen zum Wegebau vor dem Hintergrund von Schäden durch wiederkehrende Hochwässer.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu führt aus, dass der Unterwöhrd in die Hochwasserkategorie HQ 100, sehr selten vorkommende Hochwasserereignisse, falle, was Auswirkungen auf die Wegebeschaffenheit sehr minimiere. Vertiefend wird erläutert, dass die Hauptwegeachse gepflastert werden wird und die Nebenwege eine wassergebundene Decke erhalten werden.

- Stadtrat Giebel nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, dass aufgrund des Beratungsbedarfes in den Fraktionen der Sachvortrag lediglich zur Kenntnis genommen werden soll. Von Seiten des Gremiums besteht Konsens.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung vom 23.12.2020 zu, als Basis für die Ausführungsplanung.

  1. Der Gemeinderat nimmt die weitere Reduzierung der Eigenmittel in Höhe von insgesamt 197.000 € zur Kenntnis.

  1. Der Gemeinderat stimmt den Grundzügen aus dem Sachvortrag für die weiteren Planungsphasen zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der technischen Infrastruktur für einen künftigen Biergarten-Pavillon zu. Die Entscheidung über den Bau des Pavillons wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

 

Die Beschlussanträge Ziffer 1 bis 4 werden zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung für den Gemeinderat wird nicht ausgesprochen. Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat am 17.03.2021.
(ohne Abstimmung)

     

 

 

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