§ 1 - Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 13 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 (§ 210) zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters beschlossen. Die Beschlussfassung ist gem. § 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit absoluter Mehrheit durchzuführen.

Die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertretungen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollte deshalb aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden. Bei der Wahl der Stellvertretungen schlägt die Verwaltung vor, am Prinzip der Anciennität (Zugehörigkeitsdauer zum Gemeinderat) festzuhalten. Dieses Prinzip hat eine jahrzehntelange Tradition in Schwäbisch Hall und ist Ausdruck der vielfachen Persönlichkeitswahl durch die Bevölkerung.

Sollte es zu einer Erhöhung der Anzahl der Stellvertretungen kommen, schlägt die Verwaltung vor, diese ebenfalls nach dem Prinzip der Anciennität zu besetzen. Für die zweiten Stellvertretungen sollte dies dann geschlechterdifferenziert erfolgen.

Das an Dienstjahren älteste Mitglied des Gemeinderats ist Stadtrat Hartmut Baumann mit Eintritt am 19.12.1984, somit ca. 35 Jahren.

Das an Dienstjahren zweitälteste Mitglied ist Stadtrat Rüdiger Schorpp mit Eintritt am 28.03.1984 - 19.12.1984 sowie seit 26.08.1987, somit ca. 33 Jahren.

Die Verwaltung schlägt daher vor,

1. am Prinzip der Anciennität für die laufende Wahlperiode festzuhalten,

2. die Anzahl der Stellvertretungen weiter auf zwei festzusetzen,

3. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

b) Herrn Stadtrat Rüdiger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

Anlagen: 
Anlage 1: Übersicht der dienstältesten Gemeinderatsmitglieder
Anlage 2: Übersicht der bisherigen ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters

Tischvorlage: Antrag Bündnis 90/ Die Grünen
Tischvorlage: Antrag FDP
Tischvorlage: Antrag Stadträtin Koch

Beschluss:

a) Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 

  1. ein/e 1. Beigeordnete/r nach § 49 GO 2. ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats nach § 48 GO
  2. ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats nach § 48 GO

(10 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

b) Abstimmung über den Antrag der Fraktion FDP

Die Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin des Obrbürgermeister erfolgt aus einer Kombination des bisherigen und des von der Grünen beantragten Verfahrensweise:

  1. Erste Stellvertretung wird nach der Zeitdauer seiner Zugehörigkeit zum Gemeinderat und somit der "Dienstälteste" gewählt.
  2. Die weiteren Stellvertreter/-innen werden nach der jeweiligen Größe der Fraktionen gewählt

(12 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

c) Abstimmung über den Antrag von Stadträtin Koch

Aus der Mitte des Stadtrates sollen Mitglieder ihr Interesse an einer Kandidatur bekunden und sich zur Wahl stellen.

(11 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

d) Abstimmung über den Antrag der Verwaltung

Wahl der vorgeschlagenen Stellvertretungen nach § 37 Abs. 7 GemO.

  1. am Prinzip der Anciennität für die laufende Wahlperiode festzuhalten
    (19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
     
  2. die Anzahl der Stellvertretungen weiter auf zwei festzusetzen
    ( 19 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) 

    Wahl der Stellvertretungen des Oberbürgermeisters nach § 37 Abs. 7 GemO in einer geheimen Wahl mit Stimmzetteln und Wahlurne. 
  3. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.
    (21 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) 

    b) Herrn Stadtrat Rüdiger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.
    (21 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)
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