§ 111 - Annahme von Spenden (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. Juli 2018, 08:24 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
siehe Anlage: Spendenliste
Beschluss:
Die vorgelegten Spenden gemäß Anlage werden mit Dank angenommen.
(ohne Abstimmung)