§ 213 - Annahme von Spenden (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Dezember 2017, 13:08 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
siehe Spendenliste
Beschluss:
Die vorgelegten Spenden gemäß Anlage werden mit Dank angenommen.
(ohne Abstimmung)