§ 6/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG); hier: Aufnahme des Radwegs Bühlertalstraße (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 4. Juli 2017, 08:33 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass auch für den Radweg „Bühlertalstraße“ mit einem Zuschuss in Höhe von 600.000 € gerechnet werden kann.