§ 115/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG); hier: Aufnahme des Radwegs Bühlertalstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass auch für den Radweg „Bühlertalstraße“ mit einem Zuschuss in Höhe von 600.000 € gerechnet werden kann. 

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