§ 13/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Umgang mit Graffiti-Kunst (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 20. März 2017, 10:38 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Stadtrat Neidhardt fragt, wie die Stadt zur Graffiti-Kunst steht. Einer der Künstler hat ihn belehrt, dass Graffiti in einigen Unterführungen zulässig ist.
Tatsächlich bestätigt Oberbürgermeister Pelgrim, dass Graffiti in folgenden Unterführungen geduldet wird:
- Schulzentrum West
- Heimbach/B14
- Gottwollshäuser Steige
Darüber hinaus ist Graffiti in der mittelalterlichen Stadt strikt untersagt. Die Fachbereiche sind angewiesen, Verstöße zur Anzeige zu bringen.