§ 13/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Umgang mit Graffiti-Kunst (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtrat Neidhardt fragt, wie die Stadt zur Graffiti-Kunst steht. Einer der Künstler hat ihn belehrt, dass Graffiti in einigen Unterführungen zulässig ist.

Tatsächlich bestätigt Oberbürgermeister Pelgrim, dass Graffiti in folgenden Unterführungen geduldet wird:

  • Schulzentrum West
  • Heimbach/B14
  • Gottwollshäuser Steige

Darüber hinaus ist Graffiti in der mittelalterlichen Stadt strikt untersagt. Die Fachbereiche sind angewiesen, Verstöße zur Anzeige zu bringen.

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