§ 1 - 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilfortschreibung Windenergie); hier: Einspruch der Gemeinde Michelbach gegen den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall vom 11.06.2015 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Am 11.06 2015 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft die erneute Auslegung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Konzentrations­flächen Windkraft) beschlossen. Auf die Vorberatungen im Bau- und Planungsausschuss am 11.05.2015 und im Gemeinderat am 18.05.2015 wird insoweit Bezug genommen.

Mit Schreiben vom 23.06.2015 hat die Gemeinde Michelbach gemäß § 60 Abs. 5 GemO Einspruch gegen den Beschluss  der Verwaltungsgemeinschaft eingelegt. Dieser wird im Wesentlichen mit den bekannten und bisher mehrfach vorgebrachten Argumenten begründet.

Der Einspruch hat nach den Regelungen der GemO bzw. der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes eine aufschiebende Wirkung. Über den Einspruch ist im Gemeinsamen Ausschuss erneut zu beraten und zu beschließen. Dieser Einspruch kann abgewiesen werden, wenn der neue Beschluss mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der vertretenen Gemeinden, mindestens jedoch mit der Mehrheit aller Stimmen, gefasst wird.

In der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Schwäbisch Hall am 01.07.2015 wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall werden autorisiert, den Einspruch der Gemeinde Michelbach gegen den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall vom 11.06.2015 zurückzuweisen (33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen).

In der Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Rosengarten am 20.07.2015 wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder der Gemeinde Rosengarten im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall werden autorisiert, den Einspruch der Gemeinde Michelbach gegen den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall vom 11.06.2015 zurückzuweisen (einstimmig - 17 -)

In der Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Michelfeld am 20.07.2015 wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder der Gemeinde Michelfeld im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall werden autorisiert, den Einspruch der Gemeinde Michelbach gegen den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall vom 11.06.2015 zurückzuweisen (13 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift GA 11.06.15
Anlage 2: Einspruch Gemeinde Michelbach; Kurzgutachen; Schreiben Rechtsanwalt an LRA; Anmerkungen naturschutzfachliche Fragen

Beschluss:

Der Einspruch der Gemeinde Michelbach gegen den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall vom 11.06.2015 wird zurückgewiesen.

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