§ 5 - Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg – im nachfolgenden GPA – ist für die überörtliche Prüfung bei der Stadt zuständig.
Die Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe erfolgte für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 in der Zeit vom 16.06.2014 bis 31.07.2014 bei der Stadtverwaltung und anschließend bei der GPA. Gegenstand der Prüfung war auch die Eröffnungsbilanz der Stadt zum 01.01.2012 sowie die Umstellung des städtischen Rechnungswesens auf das NKHR (Doppik).
Der Prüfbericht der GPA vom 11.02.2015 ist am 16.02.2015 bei der Stadt eingegangen.
Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Entsprechend der Empfehlung der GPA kommt die Verwaltung dieser Verpflichtung dadurch nach, dass dem Gemeinderat eine Kopie der Zusammenfassung der Prüfergebnisse (Kapitel 2 – Wesentliche Ergebnisse der Prüfung) zur Verfügung gestellt wird.
Der komplette Prüfbericht kann bei Bedarf im Fachbereich Finanzen eingesehen werden.
Anlage: Kapitel 2 des GPA-Prüfberichtes – Wesentliche Ergebnisse der Prüfung
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die wesentlichen Ergebnisse der Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 zur Kenntnis.