§ 2 - Stadtleitbild Schwäbisch Hall 2015; hier: Auslegung des Entwurfs - VORBERATUNG - (öffentlich)
Sachvortrag:
In seiner Sitzung vom 2. und 23. Mai 2012 hat der Gemeinderat das methodische Konzept zur Entwicklung eines neuen Stadtleitbildes „Schwäbisch Hall 2025“ zustimmend zur Kenntnis genommen und die Bildung eines Initiativkreises beschlossen (§§ 69 und 92). Im Anschluss an die Bürgerbefragung, deren Ergebnisse am 26. September 2012 (§ 194) vorgestellt wurden, hat der Initiativkreis drei mal getagt. Ebenfalls hat ein zweitägiger offener Bürgerworkshop im Oktober 2012 im Haus der Bildung stattgefunden.
Das mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragte Büro Reschl und Höschele GbR in Arbeitsgemeinschaft mit Pesch und Partner hat den Leitbildprozess wissenschaftlich begleitet, die Ergebnisse zusammengefasst und diese auf der letzten Sitzung des Initiaitvkreises am 13. Juni 2013 vorgestellt. Letzte Änderungen wurden nunmehr eingearbeitet, so dass nunmehr ein endgültiger Entwurf vorliegt. Dieser ist dem Gemeinderat in seiner Sitzung v. 26. Juni 2013 bereits zugegangen.
Ähnlich einem Bebauungsplanverfahren soll das Leitbild nunmehr öffentlich ausgelegt werden (geplanter Zeitraum: 29.07.-31.08.), so dass die Bürgerschaft erneut die Möglichkeit erhält, Anmerkungen und Anregungen zum Leitbild abzugeben. Die eingegangenen Vorschläge werden dem Gemeinderat mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag vorgelegt, so dass das Leitbild voraussichtlich im September 2013 beschlossen werden kann.
Anlage: Entwurf Stadtleitbild 2025
Beschluss:
Das Stadtleitbild „Schwäbisch Hall 2025“ wird im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Entwurf des Büros Reschl und Höschele vom 18.06.2013. Die Verwaltung wird mit der weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit, wie im Sachvortrag beschrieben, beauftragt.