§ 7/1 - Karl-Kurz-Areal, Hessental: Bebauungsplan Karl-Kurz-Areal, Teil I; hier: Umstellung des Verfahrens und Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie Änderung des Flächennutzungsplans (öffentlich)
Sachvortrag:
Entsprechend dem Auftrag vom 12.12.2012 wurde das oben genannte Bebauungsplanverfahren öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Träger öff. Belange beteiligt.
Die im Rahmen der Beteiligung vom 14.01.2013 bis 14.02.2013 zum Entwurf vom 26.11.2012 ergänzt am 20.12.2012 eingegangen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle mit hierzu formulierten Abwägungsvorschlägen zusammengestellt. Von Seiten des Landratsamts wurden Anregungen zu Abfallwirtschaft / Altlasten und öffentlichen Gewässern vorgebracht. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und soweit möglich in den Bebauungsplan aufgenommen oder werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abgearbeitet. Die Untere Naturschutzbehörde fordert weitere Aussagen zum Artenschutz. Der Anregung wird durch eine weitere artenschutzrechtliche Erhebung vom Ingenieurbüro Blaser, Esslingen und die Erarbeitung des Umweltberichts durch das Büro Traub Landschaftsarchitektur, Schwäbisch Hall nachgekommen. Entsprechend der Stellungnahme der Stadtwerke werden die Leitungen und notwendige Trafostation als Leitungsrechte in den Bebauungsplan übernommen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zwei Stellungnahmen ein.
Aufgrund Bedenken der Anwohnerinnen/Anwohner hinsichtlich von Lärm, Luftschadstoffe und Erschütterungen wurde ein Gutachten vom Büro Dr.-Ing. Dröscher erstellt. Des Weiteren werden die im Genehmigungsverfahren ermittelten, erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Geltungsbereich im Süden wurde geringfügig geändert, um die Bestandsbebauung zu berücksichtigen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und um eine zeitnahe Überplanung des Gebiets mit städtebaulicher Ordnung und Erschließung sicherzustellen, wird das Verfahren auf ein „normales“ Verfahren nach BauGB umgestellt. Ein Umweltbericht wird erstellt.
Die erfolgte Beteiligung wird als frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gewertet. Aufgrund der notwendigen Ergänzungen und der Verfahrensumstellung muss der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans mit dem zugehörigen Umweltbericht nochmals öffentlich ausgelegt werden.
Der Flächennutzungsplan, für den bisher eine Berichtigung nach § 13 a BauGB vorgesehen war, muss nun in einem gesonderten Verfahren geändert werden. Vorgesehen sind die Darstellung einer gewerblichen Baufläche sowie die Darstellung der notwendigen Lärmschutzvorkehrungen, die die Vereinbarkeit der gewerblichen Bauflächen mit der angrenzenden schutzbedürftigen Wohnnutzung ermöglichen.
Anlage 1: Abwägungen
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Lageplan Abgrenzung Teilbereiche
Beschluss:
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung (Abwägungsvorschläge Stand: 08.03.2013) erläutert, entschieden. Der Textteil / die Begründung wird ergänzt.
A) Bebauungsplan Nr. 0315-03 „Karl-Kurz-Areal Teil I“
Der Bebauungsplan Nr. 0315-03 „Karl-Kurz-Areal Teil I“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Baldauf, Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.03.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet 0315-03 „Karl-Kurz-Areal Teil I“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bauungsplanes „Karl-Kurz-Areal Teil I“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
C) Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die Änderung wird im nächstfolgenden Verfahren eingearbeitet.