§ 20 - Vorauszahlung an den Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. April 2012, 10:26 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Im Haushaltsplan 2012 der Stadt Schwäbisch Hall steht unter Produkt-Sachkonto 57.40.00.00-43158000 ein Planansatz in Höhe von 410.000 € zur Abdeckung des möglichen Defizits des Eigenbetriebs Friedhöfe zur Verfügung.
Zur Liquiditätssicherung des laufenden Betriebs soll der Betrag in Höhe von 410.000 € an den Eigenbetrieb Friedhöfe ausbezahlt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass eine Auszahlung in Höhe von 410.000 € zur Liquiditätssicherung an den Eigenbetrieb Friedhöfe geleistet wird.
(einstimmig - 33 -)