§ 124 - Fachtechnische Grundwasserkontrolle der Altablagerung Am Höhweg I; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung und Vergabe der Arbeiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 2. September 2011, 05:50 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In Michelbach an der Bilz, Am Höhweg I, wurde in der Zeit von 1950 – 1953 ein ehemaliger Gipsbruch von der Stadt Schwäbisch Hall im wesentlichen mit Hausmüll und hausmüllähnlichen Stoffen verfüllt. Außerdem wurden Abfälle aus dem ehemaligen Kasernengelände in Hessental abgelagert. Die Auffüllung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha, die Auffüllhöhen reichen bis zu 6 m. Das Ablagerungsvolumen wird auf 70.000 cbm geschätzt. Seit 1998 werden die Altablagerungen untersucht. Die Altablagerung wurde eingestuft mit einem hinzunehmenden Schaden, der aber entsprechend kontrolliert werden muss.
Gemäß dem Beschluss der Altlastenbewertungskommission ist eine fachtechnische Grundwasserkontrolle notwendig. Für diese Maßnahmen wurde vom Ingenieurbüro Arcadis Consult GmbH ein Angebot eingeholt. Die Fa. Arcadis Consult GmbH hat die bisherigen Untersuchungen durchgeführt und ist mit der Sachlage bestens vertraut. Der angebotene Umfang der Ingenieurleistungen und der chemischen Analysen beläuft sich auf 13.279,96 € brutto.
Um sicherzugehen, dass für die Stadt Schwäbisch Hall eine Verpflichtung zur Kontrolle vorliegt, hat die Verwaltung einen Fachanwalt mit der Überprüfung dieser Frage bereits im Zusammenhang mit der Detailuntersuchung beauftragt. Das Ergebnis des Anwaltsbüros Wurster-Wirsing-Schotten war eindeutig. Die Stadt Schwäbisch Hall ist als so genannter Handlungsstörer verpflichtet, die Kontrolle der Altablagerung vorzunehmen.

Beschluss:

Die Ingenieurleistungen für die Kontrolle der Altablagerung Am Höhweg I - ehemaliger Gipsbruch Probst werden an die Fa. Arcadis Consult GmbH zum Angebotspreis von 13.279,96 € brutto vergeben.

Die Mittel in Höhe von 13.279,96 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 21 -)

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