§ 149 - Einrichtung von Krippengruppen; hier: Evang. Gesamtkirchengemeinde und Sonnenhof e. V. (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall und der Sonnenhof e.V. beantragen im Wohngebiet Reifenhof und Rollhof ab Februar 2010 Krippengruppen einzurichten.
In den vom Gemeinderat beschlossenen Ausbaustufen ist für das Kindergartenjahr 2009/2010 noch eine Krippengruppe (10 Plätze) zu vergeben.
Die Gesamtkirchengemeinde und der Sonnenhof wollen mit jeweils 5 Kindern im Februar 2010 mit den Krippengruppen starten. Entsprechende Nachfragen im Reifenhof/Rollhof sind bei den Trägern vorhanden.
Beide Träger haben zugesagt, bei 5 Kindern je Krippengruppe mit jeweils einer Fachkraft zu beginnen ( 1 Krippengruppe mit max. 10 Kindern = 2 Fachkraftstellen).
Die Verwaltung rechnet damit, dass in den kommenden Jahren im Wohngebiet Reifenhof/Rollhof 20 Krippenplätze benötigt werden.
Beide Träger können zum jetzigen Zeitpunkt noch die Bundesmittel aus dem Investitionsförderprogramm im Krippenbereich beantragen. Diese betragen pro Krippenplatz 7000 Euro bei Umbauarbeiten. Die Verwaltung rechnet damit, dass das Kontingent des Investitonsförderprogrammes in den nächsten 2 Jahren erschöpft sein wird und keine Förderungen im investiven Bereich mehr statt finden.
Voraussetzung um die Bundesmittel erhalten zu können ist die Aufnahme der Krippengruppen in die Bedarfsplanung.
Beide Träger müssen vor Inbetriebnahme noch eine Betriebsordnung des KVJS vorlegen.
Die Bruttokosten für eine Krippengruppe belaufen sich auf ca. 105.000 Euro (Musterberechnung Städtetag/Gemeindetag).
Der gesetzliche Zuschuss für die Träger beträgt 68% dieser Kosten (71.400 Euro).
An Einnahmen erhält die Stadt FAG-Zuwendungen für diese Krippe in Höhe von 20.000 Euro.
Die Nettobelastung für die Stadt beträgt ca. 51.400 Euro/Jahr.
Mit den Trägern werden im Zuge der Fortschreibung der Bedarfsplanung konkrete Rahmenbedingungen vereinbart. Diese werden dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss:
- Der Aufnahme einer Krippengruppe der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde im Reifenhof und Sonnenhof e. V. im Rollhof ab Februar 2010 mit jeweils 5 Plätzen wird zugestimmt. Eine Erweiterung der Kapazitäten ist ab 01.01.2011 möglich.
- Die Bezuschussung erfolgt auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben.
- Die Finanzmittel werden ab der Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, darüber hinaus für alle Träger verbindliche vertragliche Grundlagen zur Finanzierung vorzulegen.
(38 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)