§ 16/1 - Fragestunde: Reparatur der K 2572 (Schwanenstraße) in Veinau; - Antwort auf die Anfrage von Stadtrat Schorpp - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 15:14 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. GR vom 27.10.04, § 141/10

Die Verkehrsbehörde hat das Anliegen geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

In der neu bezeichneten Schwanenstraße waren auch vor den Straßenbauarbeiten keine „Tempo 30“-Schilder aufgestellt.

Bezüglich der Einführung von Tempo 30 sind der Verkehrsbehörde rechtlich die Hände gebunden. Eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung kommt nur für nicht klassifizierte Straßen in Betracht, da Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wegen ihrer Bestimmung für den überörtlichen Verkehr nicht Gegenstand gemeindlicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sein können.

Soweit im Einzelfall die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h erforderlich werden sollte, ist dies nur über eine streckenbezogene Anordnung möglich.

Meine Werkzeuge