§ 103 - Kündigung der Vereinbarungen über die Ev. Diakoniestationen, die Kath. Sozialstation und die Krankenpflegestation Hessental (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit der Eingemeindung von Hessental im Jahr 1936 betreibt die Stadt die dortige Krankenpflegestation und hat deshalb am 25.05.1977 eine Integrationsvereinbarung mit dem Evang. Kirchenbezirk Schwäbisch Hall abgeschlossen. Damit übertrug sie diese Krankenpflegestation auf den Kirchenbezirk, der sie in seine Diakoniestation Schwäbisch Hall-Ost integriert hat. Die Stadt trägt den gesamten ungedeckten Abmangel dieser Einrichtung.

In den Eingemeindungsverträgen von 1972 ist jeweils, sofern eine Schwesternstation vorhanden war, geregelt: „Die Schwesternstation ist, soweit personell möglich, beizubehalten und durch Zuweisung einer Dorfhelferin auszubauen.“ Weiter ist bestimmt: „Die Stadt darf öffentliche Einrichtungen nur dann abbauen, wenn ihre Beibehaltung nicht mehr dazu dienen kann, berechtigte Bedürfnisse der Einwohner zu befriedigen.“

In der Zwischenzeit haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert. Gemeindekrankenschwestern wie früher gibt es nicht mehr. Mit Ausnahme von Hessental waren dies ohnehin keine gemeindlichen, sondern von den Kommunen geförderte kirchliche Einrichtungen. Die entsprechenden Dienste werden heutzutage von den Sozial- und Diakoniestationen ortschafts- und gemeindeübergreifend koordiniert und geleistet. Die in den Kirchengemeinden der Ortschaften und der Kernstadt vorhandenen Krankenpflegevereine kooperieren mit diesen. Deshalb wurden am 28.01.1986 Vereinbarungen mit dem Evang. Kirchenbezirk Schwäbisch Hall und der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph als Rechtsträger der Diakoniestationen „Schwäbisch Hall“ und „Kochertal – Ilshofener Ebene“ bzw. der Kath. Sozialstation abgeschlossen. Die Stadt trägt jeweils 50 % des ungedeckten Abmangels.

Dazu muss allerdings erwähnt werden, dass wegen der Pflegeversicherung häufig keine Zahlungen der Stadt mehr notwendig sind - mit Ausnahme der Kosten für den PKW der Krankenpflegestation Hessental.

Die von den Sozial- und Diakoniestationen und ihren Beschäftigten geleistete Arbeit ist zweifellos wichtig und verdient höchste Anerkennung. Trotzdem ist die Verwaltung der Ansicht, dass diese drei Vereinbarungen gekündigt werden sollten. Durch die Pflegeversicherung ist eine völlig andere finanzielle Basis für die häusliche Krankenpflege gegeben als früher. Außerdem haben sich private Pflegedienste etabliert, so dass hier eine vom Gesetzgeber gewollte Wettbewerbssituation entstanden ist.

In den Eingemeindungsverträgen von 1972 heißt es: „Die Stadt kann bestehende örtliche Einrichtungen nur nach Anhörung des Ortschaftsrats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderats auflösen.“ In den Ortschaften besitzt oder betreibt die Stadt zwar keine Schwesternstationen, da aber indirekt die kirchlichen Krankenpflegevereine in den Ortschaften betroffen sind, sollten vor der endgültigen Beschlussfassung die Ortschaftsräte angehört werden.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Integrationsvereinbarung zwischen dem Ev. Kirchenbezirk und der Stadt vom 25. Mai 1977 zum 31.12.2004 zu kündigen.

Das gleiche gilt für die Vereinbarungen vom 28.01.1983 mit dem Ev. Kirchenbezirk über die Beteiligung an den Kosten der ambulanten pflegerischen Dienste der Diakoniestationen im Gebiet der Stadt Hall sowie mit der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph über die Beteiligung an den Kosten der Kath. Sozialstation zum nächst möglichen Zeitpunkt (31.12.2004 bzw. 31.12.2006).

(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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