§ 185/2 - Verschiedenes - Gesamtkaufpreise für Bauplätze in Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
In der Vergangenheit war es für die Bauherrn schwierig, den Kaufpreis für Baugrundstücke einschließlich der anfallenden Zusatzkosten zu ermitteln.
Neben dem reinen Grundstückspreis wurden gesondert in Rechnung gestellt:
- Vermessungskosten
- Erschließungsbeiträge
- Ausgleichsabgabe
- Abwasserbeiträge für den Hausanschluss
- Hausanschluss-Schacht
- Kosten für den Kabelanschluss
- Baukostenzuschuss für Fernwärme.
Bei der Festlegung des Kaufpreises für das Baugebiet Katzenkopf wurden diese Ne-benkosten in den Grundstückspreis mit einbezogen, so dass eine spätere Einzelabrechnung nicht mehr notwendig wird.
Die Stadtwerke haben die Stadt gebeten, den Baukostenzuschuss Fernwärme ebenfalls in die Kaufpreisberechnung mit einzubeziehen. Sie schlagen vor, dass bei der Erschließung eines Baugebiets, soweit eine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist, von der Stadt ein Baukostenzuschuss an die Stadtwerke bezahlt wird und dieser dann in die Festsetzung des Kaufpreises mit einfließt. Bisher stellt das Unternehmen einen Baukostenzuschuss von 75,45 DM pro m² beheizter Fläche in Rechnung. Die endgültige Abrechnung erfolgte auf der Grundlage des Baugesuchs. Bei einer späte-ren Gebäudeerweiterung wurde eine Nachberechnung durch die Stadtwerke vorgenommen.
Als Grundlage für den Baukostenzuschuss, der dann auf die einzelnen Baugrundstücke umgelegt wird, wurden folgende Kosten mit den Stadtwerken vereinbart:
- 8.000,-- DM für Einfamilienhäuser
- 5.500,-- DM für Reihen- und Doppelhäuser
- 3.500,-- DM für Eigentumswohnungen.
Diese pauschalierten Beträge für den Baukostenzuschuss bedeuten für den Käufer einen wirtschaftlichen Vorteil. Für den Energielieferanten liegt der Vorteil darin, dass die bisher zeitaufwändige Berechnung nach beheizter Fläche entfällt.
Die Abrechnung zwischen Stadt und Stadtwerken erfolgt nach Abschluss der Erschließungsarbeiten in halbjährigem Rhythmus auf der Grundlage der jeweils ver-kauften Baugrundstücke.
Mit dem oben dargelegten Gesamtpreis für den Bauplatz einschließlich anfallender Anschlusskostenbeiträge ergibt sich für den einzelnen Bauherrn eine Kostensicherheit. Beim Rest handelt es sich um reine Gebäudeaufwendungen zuzüglich Baunebenkosten, die vom Architekten zu ermitteln sind.
In dieser Berechnung sind der Hausanschluss für die Fernwärme und die Übergabe-station nicht enthalten. Entsprechend der Lage und Gestaltung des Gebäudes kön-nen diese Kosten sehr unterschiedlich sein.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Gesamtkaufpreis für Bauplätze auch den Baukostenzuschuss für Fernwärme mit einzubeziehen. Über die einzelnen Neubaugebiete sind Vereinbarungen über die Höhe des Baukostenzuschusses mit den Stadtwerken abzuschließen. Grundlage ist
für Einfamilienhäuser ein Betrag von | 8.000,-- DM |
für Reihenhäuser und Doppelhaushälften ein Betrag von | 5.500,-- DM |
für Eigentumswohnungen ein Betrag von | 3.500,-- DM. |
Dabei handelt es sich um Bruttopreise ohne Mehrwertsteuer.
(25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)