§ 103 - Arbeitsvergabe zum Bau einer Fußwegverbindung in Tüngental (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


Das Baugebiet Hirtenwiesen ist Mitte der 90er Jahre hergestellt worden. Die fußläufige Verbindung in den Ort findet lediglich über einen Gehweg entlang der Hauptstraße statt. Nach langen Verhandlungen ist es der Ortschaftsverwaltung gelungen, Grundstücke zu erwerben, um eine kürzere Verbindung zu realisieren.

Wie in einem Lageplan erläutert, gibt es die Möglichkeit, über die Verlängerung eines bestehenden kurzen Gehwegrests über den Otterbach in den Bereich Erlenweg/Veinauer Straße zu gelangen. Damit ist eine kurze konfliktfreie Verbindung zur Schule realisierbar. Der Otterbach muss mit einer kleinen Brücke überquert werden. Zur Realisierung des Vorhabens wurde ein Grundstück in Tüngental veräußert. Die Mittel konnten jedoch nicht zweckgebunden "geparkt" werden, sondern gingen in das allgemeine Grundvermögen ein. Der Ansatz hat sich dadurch vor 2 Jahren überplanmäßig erhöht.

Die Projektplanung nahm einen erheblich längeren Zeitraum in Anspruch als erwartet. Für das Brückenbauwerk musste ein umfangreiches Wasserrechtsverfahren ausgearbeitet werden. Zwischenzeitlich wurde das Gesamtprojekt mit folgendem Ergebnis ausgeschrieben:

Herstellung des Gehwegs und der Brücke:

  1. Los 1, Aluminiumsteg: Fa. Glück, 78234 Welschingen 15.559,25 €
  2. Los 2 Tief- und Straßenbau: Gebr. Eichele, 73453 Untergröningen 26.394,80 €

Die Gesamtvergabesumme beträgt 41.954,05 €.

Zur Finanzierung wird ein Betrag von 33.360,- € aus dem allgemeinen Grundvermögen entsprechend dem Grundstücksverkauf von 2005 entnommen. Der Rest von 8.594,05 € wird überplanmäßig bereit gestellt.

B e s c h l u s s:
  1. Dem Bau des Gehweges einschließlich der Brücke wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung wird wie folgt vorgenommen: 33.360,-- € aus dem allgemeinen Grundvermögen 8.594,04 € durch überplanmäßige Bereitstellung.
(einstimmig -19-)
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