§ 10 - Baugebiet "An der Breiteich"; hier: Bildung von Erschließungsabschnitten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 30. Juli 2009, 12:04 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der generelle Entwurf für das Siedlungsgebiet „An der Breiteich“ wurde im Rahmen eines komplexen städtebaulichen Wettbewerbs 2007 erarbeitet. Zwischenzeitlich erfolgte die Einleitung des notwendigen Bauleitplanverfahrens und die Vorbereitung der tiefbautechnischen Fachplanung.

Die HGE hat die Absicht, noch in diesem Jahr mit den Erschließungsarbeiten für dieses Baugebiet zu beginnen. Die notwendigen Mittel sind im Wirtschaftsplan der HGE eingestellt. Beim Wettbewerb war prinzipiell der Nachweis über die Bildung von Erschließungsabschnitten gefordert. Der erste Preis hat diese Anforderung in sehr guter Weise erfüllt, nämlich dahin gehend, dass vier etwa gleich große Abschnitte, die den jeweiligen Flächenbedarf für je etwa 3 Jahre beinhalten, möglich sind.

Während der Verfasser des ersten Preises die Auffassung vertrat, mit dem Beginn der Erschließung im Westen, an der K 2576 zu beginnen, vertritt die HGE die Auffassung, den ersten Bauabschnitt im Osten des Plangebietes zu realisieren. Die Wahl, mit dem östlich gelegenen Siedlungsabschnitt (rot hinterlegt) zu beginnen, ist durch folgende Kriterien hinterlegt. Der östliche Siedlungsabschnitt ist sicherlich der attraktivste Bauabschnitt, da er eine Vielzahl unterschiedlicher Sichtbeziehungen zu den verschiedenen Landschaftselementen ermöglicht. Unmittelbar an den Bauabschnitt grenzt die so genannte Landschaftstreppe (im Lageplan grün hinterlegt) an. Die Landschaftstreppe wird eine wichtige Grünfläche mit unterschiedlichen Naherholungsfunktionen werden. Eine frühzeitige Fertigstellung der Landschaftstreppe gewährleistet ein attraktives Wohnumfeld, das letztlich auch die Vermarktung unterstützt

Die Realisierung des östlichen Bauabschnittes ist zwar mit einem anfänglich erhöhten Investitionsaufwand im Hinblick auf den Straßenbau, der bis zu K2576 erforderlich ist, verbunden, dafür kann jedoch die Fertigstelllung der Erschließung völlig konfliktfrei mit dem übrigen Baubetrieb gewährleistet werden. Das bedeutet, dass Siedlungsflächen vollständig hergestellt werden können, ohne dass die Straßensysteme von weiteren baubetrieblich bedingten Störungen betroffen sind.

Für den Eigenbetrieb Abwasser bedeutet die Wahl dieses Bauabschnittes ebenfalls einen anfänglich erhöhten Investitionsaufwand, da auch die Kanal- bzw. die Entwässerungssysteme bis zur K2576 hergestellt werden müssen.

Auf der anderen Seite ist dies für die Träger der technischen Versorgung Stadtwerke (Fernwärme, Gas, Strom) mit einem reduzierten Aufwand verbunden, da das Gebiet an das in unmittelbarer Nähe gelegene Fernheizwerk und die weitere technische Infrastruktureinrichtungen angebunden werden kann.

Die Wahl mit dem östlichen Bauabschnitt zu beginnen, ist auch mit dem Hintergrund einer frühzeitigen ÖPNV-Anbindung des Gesamtgebietes verbunden. Mit Beginn dieses Erschließungsabschnittes ist es möglich, sehr frühzeitig die geplante und von allen Beteiligten gewünschte Busverbindung durch das gesamte Baugebiet „An der Breiteich“ zu realisieren.

Bei einem Erschließungsbeginn im westlichen Teil (in verschiedenen Gelbtönen hinterlegt) des Baugebietes sind zwar nur geringe Vorleistungen für den Straßenbau und den Eigenbetrieb Abwasser notwendig, diese werden jedoch mit einem erhöhten Investitionsaufwand für die Träger der Energieversorgung verbunden sein. Der gravierendste Nachteil ist jedoch der, dass die einzelnen Baugebiete nur in Teilbereichen fertig gestellt werden können. Durch die südlich gelegenen Bauflächen fließt dann über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, der vollständige baubetrieblich bedingte Verkehr für die Erschließungsarbeiten und die weitere Bautätigkeiten.

Objektiv betrachtet ist es sinnvoll, mit dem östlich gelegenen Bauabschnitt (rot hinterlegt) zu beginnen. Die im Vorhinein skizzierten anfänglich erhöhten Investitionen für Straßenbau und Abwassersystem können bei sorgfältiger Abwägung der unterschiedlichen Argumente akzeptiert werden.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Den Ausführungen der Verwaltung wird grundsätzlich zugestimmt. Die HGE wird beauftragt, mit der Erschließung des Baugebietes „An der Breiteich“ im Osten des Plangebietes zu beginnen.

Die notwendigen Ausschreibungsunterlagen sind vorzubereiten.

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