§ 12 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Beteiligungsbericht der Stadt für das Jahr 2007 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen. Dieser dient zur Information für den Gemeinderat und die Einwohner.

Der achte Beteiligungsbericht für die Stadt Schwäbisch Hall ist aufgestellt. Der Bericht für das Jahr 2007 enthält Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Organe und zu den Beteiligungen der Unternehmen an anderen Gesellschaften. Zudem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen dargestellt (siehe Anlage).

Bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund den nunmehr vorliegenden Geschäftsberichten und den darin angegebenen Zahlen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Andere Beteiligungen sind in verkürzter Form dargestellt.

Der Bericht wird im Januar 2009 öffentlich ausgelegt.

Anlage: Schaubild Beteiligungsunternehmen u. a. Infos

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt vom achten Beteiligungsbericht zustimmend Kenntnis.

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