§ 249/1 - Verschiedenes: Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2007 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen. Dieser dient zur Information des Gemeinderats und der Einwohnerinnen und Einwohner.
Der achte Beteiligungsbericht für die Stadt Schwäbisch Hall ist aufgestellt. Der Bericht für das Jahr 2007 enthält Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Organe und zu den Beteiligungen der Unternehmen an anderen Gesellschaften. Zudem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Betriebe dargestellt.
Bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund der nunmehr vorliegenden Geschäftsberichte und den darin enthaltenen Zahlen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Andere Beteiligungen sind in verkürzter Form dargestellt.
Der Bericht wird im Januar 2009 öffentlich ausgelegt.
Anlage: Schaubild Beteiligungsunternehmen u. a. Infos
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt vom achten Beteiligungsbericht einstimmig - 34 - zustimmend Kenntnis.