§ 9 - Stellungnahme der Stadt zur Ausweisung eines Sondergebiets in Ilshofen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. April 2008, 06:56 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Gemeinde Ilshofen beabsichtigt am südwestlichen Ortsrand ein Sondergebiet mit einer Gebietsgröße von 2.720 m² auszuweisen. Grund für die Ausweisung ist die Unterbringung eines Nahversorgungszentrum, das aus folgenden Einheiten bestehen soll:

  • 1.200 m² Supermarkt
  • 420 m² Drogeriemarkt
  • 600 m² Textildiscounter
  • 500 m² Sonderpostenmarkt


Aus der Sicht der Verwaltung ist die Gesamtgröße einer derartigen Nahversorgungsanlage für die Gebietsgröße von Ilshofen zu umfangreich. Es ist zu befürchten und zu erwarten, dass sich ein derartiges Nahversorgungszentrum auch auf weitere Bereiche, unter anderem auch das Stadtgebiet von Schwäbisch Hall, auswirkt.

Im Regionalplan ist für Ilshofen keine derartige Gebietsgröße als Versorgungsbereich vorgesehen. Das Vorhaben widerspricht somit grundsätzlich den regionalplanerischen Ansätzen für die Gesamtregion. Ilshofen ist im derzeit gültigen Regionalplan als Unterzentrum ausgewiesen. Im Regionalplan selbst ist in Ilshofen keine Fläche als sogenannter Versorgungsbereich vorgesehen. Das Vorhaben widerspricht somit im Grundsatz den regionalplanerischen Ansätzen.

Von Seiten der Stadt Schwäbisch Hall sollte alles unternommen werden, damit im Nahbereich keine weiteren Versorgungsschwerpunkte, die die Aufgabenstellung des Mittelzentrums Schwäbisch Hall in Frage stellen können, etabliert werden.

Die Verwaltung wird zu dem geplanten Sondergebiet folgende Stellungnahme abgeben:

„Die Stadt Schwäbisch Hall trägt zum geplanten Sondergebiet erhebliche Bedenken vor. Die geplante Größe des Nahversorgungszentrums mit einer Gesamtgröße von 2.720 m² überschreitet bei weitem das erforderliche Maß, das für Ortslagen von Ilshofen als gebietstypisch anzusehen ist. Es ist zu erwarten, dass sich gravierende Einflüsse auf die Einkaufs- und Versorgungslandschaft von Schwäbisch Hall bemerkbar machen. Gemäß dem Märktekonzept des Regionalverbandes für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsflächen ist Ilshofen nicht in der Gebietskategorie aufgenommen, die derartige Einrichtungen erhalten sollen. Insoweit verstößt das Vorhaben in eklatanter Weise gegen die Aussagen des Regionalplanes und die Grundsätze der Landesplanung. Die Stadt Schwäbisch Hall lehnt das Vorhaben entschieden ab.“

Beschluss:

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird autorisiert, eine entsprechende schriftliche Äußerung an die Stadt Ilshofen zu verfassen.

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