§ 143 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Teurershof - Erweiterung Waldorfschule“; hier: Abwägung frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. wurde in der Zeit vom 07.04.2015 bis 17.04.2015 öffentlich ausgelegt. Während dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen keine Stellungnahmen und Anregungen von Seiten der Bürger ein.
Zugleich wurden vom 25.03.2015 bis 27.04.2015 die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein, die in der angefügten Anlage mit Abwägungsvorschlägen dargestellt werden.
Darüber hinaus wurden von der Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. die benachbarte Bürgerschaft zu einem Informationsaustausch und Vorstellung der Pläne am 25.04.20215 in die Waldorfschule eingeladen. Ca. 20 Personen haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den Abwägungsvoschlägen zuzustimmen und den Auslegungsbeschluss zu fassen.
Anlage 1: Abwägungen
Anlage 2: Auszug Bebauungsplan
Anlage 3: Plan Neubau Kinderkrippe
Anlage 4: Plan Übungsraum Circus Compostelli/ Erweiterung Turnhalle
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert entschieden.
A) Auslegungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0192-01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“
Der Vorhabenbezogene B-Plan Nr. 0192 – 01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1und § 12 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro Kuhn Architekten Schwäbisch Hall, M 1:500 vom 26.02.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Kuhn Architekten mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B.) Auslegungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0192-01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ gem § 74 LBO
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Vorentwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro Kuhn Architekten Schwäbisch Hall, vom 26.02.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Kuhn Architekten mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 18 -)