§ 80 - Aufstellung des Bebauungsplans „An der Steig“ in Bibersfeld im Entwurf (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, entschieden.
Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0911-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 10.04.2001 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 30 -)