§ 156/2 - Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach §13 BauGB: Teil 2 (öffentlich)
Sachvortrag:
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den zeitlichen Ablauf der Eschließungsmaßnahmen für das Bahnhofsareal sowie für die Kreisverkehre „Berliner Straße“ und „Neue Reifensteige“ vor.
- Stadtrat Waller verlässt um 19.55 Uhr den Sitzungssaal -
- Stadtrat Stein verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Stadtrat Wanner vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Vollsperrung im Bereich des Kreisverkehrs „Neue Reifensteige“ der gesamte Schulverkehr in das Schulzentrum West über das „Scharfe Eck“ geführt werden müsse.
Oberbürgermeister Pelgrim bejaht dies. Der Verkehr müsse über die Stuttgarter, Gaildorfer Straße und den Sudetenweg geführt werden.
Stadtrat Wanner vertritt die Ansicht, dass das „Scharfe Eck“ überfordert werde.
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler kündigt eine weiträumige Umleitungsbeschilderung an.
Stadtrat Baumann zeigt sich enttäuscht. Der Kreisverkehr „Berliner Straße“ stelle einen Unfallschwerpunkt dar. Es wird angekündigt dem vorgestellten Zeitplan nicht zuzustimmen. Ein Verschieben der Umsetzung in das Jahr 2020 unterstützt seine Fraktion nicht.
Stadtrat Reichert erinnert daran, dass Stadtrat Weber seiner Zeit den gleichzeitigen Bau der Kreisverkehre eingebracht habe. Nach dem Sachstand wird gefragt.
Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass der Prüfwunsch vorsah, dass der Kreisverkehr „Berliner Straße“ so schnell wie möglich umgesetzt werden sollte. Auch sollte geprüft werden, ob beide Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden können. Der Fachbereich Planen & Bauen habe alle Beschleunigungsmaßnahmen überprüft. Dieser komme zu dem Ergebnis, dass die Baumaßnahme Kreisverkehr „Berliner Straße“ deutlich länger benötige als der Kreisverkehr „Neue Reifensteige“. Im Tunnelbereich könne man nicht mit einer halbseitigen Sperrung arbeiten, da man keine Möglichkeit habe den Verkehr an der Baustelle vorbeizuleiten. Im Bereich des Kreisverkehrs Berliner Straße sei dies möglich. Die Erschließung der Schulzentren muss immer gewährleistet sein. Wenn man die Maßnahme noch im Herbst umsetzen wolle, riskiere man, dass man aufgrund der Dauer der Maßnahme in den Winter komme. Mit einer Unterbrechung sei nicht gedient. Aus Sicht der Umsetzung wäre somit das Frühjahr 2020 der frühestmögliche Zeitpunkt. Eine gleichzeitige Umsetzung der beiden Kreisverkehre bringe nach erfolgter Überprüfung keine Vorteile. Nachteile durch eine getrennte Ausführung werden ebenfalls nicht gesehen.
- Stadtrat Lindner verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler ergänzt, dass der Bau des Kreisverkehrs „Neue Reifensteige“ nicht mit einer halbseitigen Sperrung abgewickelt werden könne. Hierzu müsse auch eine Beampelung vor dem Tunnel erfolgen. Man würde eine sehr langen verkehrsfreien Raum produzieren, welcher hinsichtlich der Abwicklung nicht mehr zu handhaben sei. Die Standzeiten seien zu lang. Hierfür eine wesentlich längere Bauzeit und eine schlechtere Technik in Kauf zu nehmen, wird als nicht zielführend erachtet.
Stadtrat Baumann vertritt die Ansicht, dass der Kreisverkehr „Berliner Straße“ unabhängig vom Kreisverkehr „Neue Reifensteige“ erstellt werden könne. Die Möglichkeit über provisorische Baustraßen wird angesprochen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wird eine umgehende Umsetzung gefordert.
Oberbürgermeister Pelgrim bekräftigt, dass die Absicht einer Umsetzung gegeben ist. Man könne kritisieren, warum die Planungen zum Kreisverkehr „Neue Reifensteige“ weiter fortgeschritten seien als für den Kreisverkehr „Berliner Straße“. Wenn man eine zeitgleiche Umsetzung der Maßnahmen möchte, erfolge die Umsetzung erst im Jahr 2020. Auf Ausschreibungserfordernisse wird hingewiesen. Auch müssen die Grundstücke im Eigentum der Stadt liegen.
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler wirft ein, dass die Arbeitsvergaben für den Kreisverkehr „Berliner Straße“ frühestens nach der Sommerpause im September erfolgen könnten. Der Baubeginn würde dann in den Oktober/November fallen. Im November eine Baumaßnahme zu beginnen wird aufgrund der zu erwartenden Unterbrechung über die Wintermonate als nicht zielführend erachtet.