§ 29 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 13.12.2017, § 233, die Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH gemäß der im Wirtschaftsplan des Jahres 2018 veranschlagten Darlehensaufnahmen in Höhe von 14,8 Mio. € beschlossen hat.