§ 265 - Umsetzung der Ausbaustufen des Betreuungsangebots für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren; hier: Einrichtung je einer Krippengruppe in den Tageseinrichtungen für Kinder Tüngental und "Pusteblume" in Sulzdorf (öffentlich)
Sachvortrag:
Ab 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats am 24.10.2012, § 228, werden zwei neue Angebote mit 25 Krippenplätzen (Montessori-Initiative zehn Plätze, privater Träger „Zottele“ 15 Plätze im Jahr 2013) geschaffen, somit beträgt die Betreuungsquote dann 35,2 % = 352 Plätze.
Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können, müssen weitere Krippenplätze geschaffen werden.
1. In der Tageseinrichtung für Kinder Hofbauernweg 6 in Sulzdorf soll zum 1. März 2013 eine Krippengruppe mit zehn Plätzen eröffnet werden.
Die vorhandenen Raumkapazitäten der drei Kindergartengruppen (75 Plätze) werden derzeit von zwei Kindergartengruppen (50 Kindergartenplätze) genutzt. Der 3. Gruppenraum bietet ideale Voraussetzungen für eine Krippengruppe.
Das Betreuungsangebot soll in der Betriebsform verlängerte Öffnungszeiten (6 Stunden-Betreuung) geführt werden.
Betreuung bis zu zehn Kleinkindern zwischen einem Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs
- fünf Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
oder
- drei Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
Investitionskosten für Ausstattung 18.000 €. Mittel sind unter dem Produktsachkonto 36.50.01.00-78310000 vorhanden. Die für die Krippengruppe erforderlichen Fachkräfte sind im Stellenplan enthalten.
Kostenschätzung der laufenden Kosten auf Basis Musterberechnungen des Städte- und Gemeindetags:
Betriebskosten VÖ-Gruppe |
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126.000 € |
abzüglich FAG-Mittel Land |
88.200 € |
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abzüglich Elternbeiträge |
27.360 € |
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= Anteil Stadt / Jahr |
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10.440 |
2. Desweiteren soll in Tüngental im ersten Halbjahr 2013 im Gebäude der ehemaligen Schule in der Veinauer Str. 6 eine Krippengruppe eingerichtet werden. Das dortige Klassenzimmer wurde vor ca. zehn Jahren dem gegenüberliegenden Kindergarten zugeordnet.
Dieser Raum wird punktuell vom Kindergarten genutzt und eignet sich für eine Krippengruppe mit zehn Plätzen. Das ehemalige Schulhaus und der Kindergarten verfügen über ein gemeinsames Außengelände.
Die Umbau– und Renovierungskosten hat die Abteilung Hochbau mit 131.000 € errechnet. Hinzu kommen für Ausstattung/Einrichtung ca. 10.000 €.
Die Verwaltung wird einen Antrag auf Förderung aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm stellen. Ob eine Bezuschussung in Höhe von 20.000 € erfolgen wird, ist aufgrund des hohen Antragseingangs beim Regierungspräsidium noch unsicher.
Das Betreuungsangebot soll in der Betriebsform verlängerte Öffnungszeiten
(6 Stunden- Betreuung) geführt werden.
Betreuung bis zu zehn Kleinkindern zwischen einem Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs
- fünf Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
oder
- drei Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
Die für die Krippengruppe erforderlichen Fachkräfte sind im Stellenplan enthalten.
Laufende Kostenschätzung auf Basis Musterberechnungen des Städte- und Gemeindetags:
Betriebskosten VÖ-Gruppe |
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126.000 € |
abzüglich FAG-Mittel Land |
88.200 € |
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abzüglich Elternbeiträge |
27.360 € |
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= Anteil Stadt / Jahr |
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10.440 € |
Mittel sind unter dem Produktsachkonto 36.50.02.20-78 71 0000 wie folgt vorhanden:
- bisher nicht ausgeschöpfte Mittel Jahr 2012 127.000 €
- Mittel Jahr 2013 200.000 €.
Durch die beiden Gruppen steigt die Betreuungsquote dann auf 37,2% = 372 Plätze.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 28.11.2012; der Ortschaftsrat Tüngental in seiner ersten Sitzung im Jahr 2013, also am 21.02.2013.
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch für 1 - 3-jährige Kinder auf einen Krippen- oder Betreuungsplatz. Die Ausbaustufe in Schwäbisch Hall beträgt nach dem heute beschließenden Ausbau ca. 37 %, dieser Wert muss aufgrund wachsender Nachfrage weiter ausgebaut werden. Oberbürgermeister Pelgrim möchte vorhandene Kitas ausbauen. U3- und Ü3-Angebote sollen sich ergänzen und wohnortnah gestaltet werden. In naher Zukunft wird man sich mit der Frage der Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes auseinanderzusetzen haben. Ein erster Schritt in diese Richtung ist der Neubau von Kitas am Eingang des Solparks im Osten der Stadt.
Stadträtin Härterich begrüßt die bereits erreichte Quote in Höhe von 37 %. Schwäbisch Hall ist somit in einer Vorreiter-Rolle. Dieses Angebot soll jedoch sukzessive weiter ausgebaut werden.
Stadtrat Schorpp sieht in der hohen Betreuungsquote ein Ergebnis von jahrelanger, guter und kontinuierlicher Politik. Die Kleinkindbetreuung ist fundiert und gut geplant (Haushaltsansätze und ausgewiesene Stellen im Stellenplan). Auch er hält einen dezentralen Ausbau für richtig, da Kleinkinder wohnortnah untergebracht werden sollen.
- Stadträte Leibold und Waller ab 18.10 Uhr anwesend -
Stadtrat Baumann spricht den gesellschaftlichen Wandel, was die Berufstätigkeit von Müttern und Vätern in der Familienphase angeht, an. Es ist Aufgabe der Kommune, wohnortnahe Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Er bittet im BSSK folgende Themen zu behandeln:
- Entspricht das zeitliche Angebot der Betreuung auch der Nachfrage;
- Bei der Finanzierung der Betreuung auf die Leistungsfähigkeit der Eltern eingehen.
Stadtrat Preisendanz befürchtet, dass durch den verstärkten Ausbau der Kinderbetreuungsplätze Eltern zu einer Betreuung gedrängt werden, die eventuell selbst gar nicht arbeiten. Er fordert aus Sichtweise des Kindes, dass die Bezugspersonen in der Krippe tatsächlich in die Lage versetzt werden müssen, eine Beziehung zum Kind aufzubauen. Er bittet auf die Qualität und den Ausbildungsstand des Personals verstärkt zu achten.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass die Betreuungsquote von 35 % eine Zielgröße des Gesetzgebers ist. Der Rechtsanspruch dagegen gilt uneingeschränkt. Er strebt eine mittelfristige Betreuungsquote von 50 % an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Betreuung nach Alter gestaffelt zu betrachten ist. Während im Kindergartenbereich bspw. eine Betreuungsquote von ca. 95 % vorliegt, beträgt diese für vier- bis sechsjährige Kinder nahezu 100 %. Lediglich bei den dreijährigen Kindern ist die Quote niedriger. Bei Betreuung der ein- bis dreijährigen Kinder wird sich die Betreuungsquote aber nach oben entwickeln; eine Betreuung von null bis einem Jahr wird wohl eher Zuhause erfolgen.
Auf Nachfrage von Stadtrat Schorpp nimmt Erste Bürgermeisterin Wilhelm Stellung zu den Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder:
Die angegebene 6 Stunden-Betreuung in Tüngental und Sulzdorf stellt ein Regelangebot dar. Dieses wird ständig beobachtet und angepasst. Im Stadtgebiet gibt es ca. 72 Betreuungsplätze für 8 bis 10 Stunden-Betreuung.
Auf Nachfrage von Stadtrat Baumann teilt Erste Bürgermeisterin Wilhelm mit, dass die Gebührenregelung im Frühjahr 2013 behandelt wird. Eine Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung erfolgt zum 01.08.2013.
Stadträtin Härterich hinterfragt, ob das Angebot des Betriebskindergartens der Bausparkasse in den Kindergartenbedarfsplan mit einfließt.
Dies wird von Erste Bürgermeisterin Wilhelm bejaht, jedoch ist zu beachten, dass der Betriebskindergarten auch für auswärtige Kinder offensteht. Er bringt jedoch zweifelsohne eine Entlastung für den Stadtteil Kreuzäcker, da hier die Kitas sehr gut belegt sind.
Stadtrat Baumann stellt klar, dass er möchte, dass das Betreuungsangebot auf berufstätige Eltern abgestellt wird. Eine Betreuung muss mehr als acht Stunden bereitstehen, da ganztags beschäftigte Eltern in der Regel eine Betreuung von neun und mehr Stunden benötigen.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
- Der Einrichtung einer Krippengruppe im Hofbauernweg 6 in Sulzdorf zum 1. März 2013 mit Ausstattungskosten von ca. 18.000 € wird zugestimmt.
- Der Einrichtung einer Krippengruppe in der Veinauer Straße 6 in Tüngental mit Umbau, Sanierungs- und Einrichtungskosten von ca. 141.000 € im ersten Halbjahr 2013 wird zugestimmt.
- Die bisher im Jahr 2012 nicht in Anspruch genommenen Mittel werden ins Jahr 2013 als Ermächtigungsübertragung übertragen.
(einstimmig - 18 -)