§ 252 - Zahlung von Stromrechungen der Straßenbeleuchtung: a) Mittelübertragung im Haushaltsjahr 2012; b) Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2013 (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Haushaltsplan 2012 wurden auf dem Produktsachkonto 54.10.00.00-424110000 „Straßenbeleuchtung“ Mittel in Höhe von 370.000,- € bereitgestellt.
Diese Mittel sind nahezu ausgeschöpft und über weitere Produktsachkonten innerhalb des abgegrenzten Haushaltsbudgets (Mehrproduktbudget 12.1) kann keine Deckung erzielt werden.
Im gesondert abgegrenzten Querschnittsbudget 42120000 „Tiefbau-Unterhaltungsmaßnahmen“ befindet sich das Produktsachkonto 54.10.00.00-42120000 „Straßenunterhaltung“ mit 1.600.000 €. Im Haushaltsjahr 2012 werden einige Straßenunterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt, somit können die nicht in Anspruch genommen Mittel übertragen werden.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH hat die Leistungen bereits erbracht.
Kostenaufstellung 180.414,74 €
Die Kostenaufstellung beinhaltet die bisher vorliegenden Rechnungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass noch weitere Rechnungen folgen.
Auf dem Produktsachkonto 54.10.00.00-42411000 „ Straßenbeleuchtung“ stehen aktuell 3.135,30 € zur Verfügung, somit müssen 177.279,44 € übertragen werden.
Beschluss:
1. Vom Produktsachkonto 54.10.00.00-42120000 „Tiefbau-Unterhaltungsmaßnahmen“ werden i.S.d. § 84 Abs. 1 Alternative 1 GemO 177.279,44 € auf das Produktsachkonto 54.10.00.00-42411000 „ Straßenbeleuchtung Stromkosten“ übertragen.
(einstimmig - 37 -)
2. Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2013 für das Produktsachkonto 54.10.00.00-42411000 „ Straßenbeleuchtung Stromkosten“ wird zugestimmt.
(einstimmig - 37 -)