TOP 15 - Neubausaal; hier: Errichtung eines Gerüsts zur Verkehrssicherung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 238/24

Sachvortrag:

Der Neubausaal, erbaut Anfang des 16. Jahrhundert und stadtbildprägendes Gebäude, das die Silhouette der Stadt krönt, ist das älteste Versammlungsgebäude der Stadt, eine Theaternutzung ist bereits seit 1604 belegt. Die letzten größeren Baumaßnahmen an dem Gebäude erfolgten in den 70er Jahren. Damit ist die Substanz in vielen Bereichen sanierungsbedürftig.

Das betrifft zum einen die historische Bausubstanz: Die Nägel der Dachlatten verlieren ihre Funktion, da sie durchrosten, so dass es vermehrt zum Abrutschen einzelner Dachplatten kommt, die historischen Mauern haben Risse bekommen und zudem kommt es in unteren Bereichen zu Durchfeuchtungen, das Holzwerk des Dachstuhls zeigt Mängel.

Zum anderen betrifft es aber auch die installierte Haustechnik: Die einzelnen Anlagen sind in die Jahre gekommen, Veränderungen oder Reparaturen sind kaum mehr möglich, so dass es hier zu einer Neuinstallation kommen muss. Es gibt hier zwar einen Bestandsschutz und sämtliche Anlagen werden regelmäßig gewartet und kontrolliert, aber mittelfristig kann der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden.

Für die Sanierung der Dachfläche ist eine Neueinlattung und Neueindeckung nötig, in diesem Zuge müssen auch die statischen Mängel und Holzschäden beseitigt werden. Da es hierzu schon nötig ist, für die gewaltigen Fassadenflächen ein Gerüst zu stellen, sollten hiermit gleichzeitig auch die Mauerflächen bearbeitet werden, sprich die Sicherung der kompletten Außenfassade wäre ein Maßnahmenpaket, das mittelfristig angegangen werden muss.

Die Sanierung und die Neuausrichtung der Haustechnik ist abhängig von den Vorstellungen der zukünftigen Nutzung des Gebäudes. Innenausbau mit Bestuhlung, Beleuchtung, Beschallung und Akustik, Nebennutzflächen und Brandschutzmaßnahmen können erst mit dem Raumprogramm geplant werden.

Um keine Passanten durch herabfallende Dachplatten zu gefährden, wurde der Weg entlang der Westfassade gesperrt. Aktuell wird die Stellung eines Gerüstes geplant, das dann auch umgehend aufgestellt werden soll. Erste Aufgabe wird hier sein, einen wirkungsvollen Schutz vor herabfallenden Ziegeln zu gewährleisten, die zweite Arbeit auf dem Gerüst ist die Zustandserfassung der Traufe und der kompletten Natursteinfassade.

Auf Grund der zu erwartenden Kosten müssen alle benötigten Planer mit einem europaweiten VGV-Verfahren akquiriert werden. Die ersten Leistungsphasen sind hierbei die Bestandserfassungen und die Schadensdokumentation.

Parallel dazu kann das neue Nutzungskonzept erarbeitet werden. Nach Vorliegen beider Ergebnisse wird ein Sanierungskonzept erstellt, das dann bei einer gesicherten Finanzierung mit einer mehrjährigen Baustelle umgesetzt wird, frühestens mit dem Doppelhaushalt 2028/29.

Der Betrieb als Versammlungsstätte ist befristet bis zum 31.12.2026 möglich. Damit können in 2027 bereits bauvorbereitende Untersuchungen und Bauteilöffnungen gemacht werden.

Vor der Ausschreibung des Fassadengerüsts für die Verkehrssicherung werden in einer eigenen Sitzungsvorlage außerplanmäßige Mittel und ein Deckungsvorschlag zum Beschluss vorgelegt werden. Für die Planung und die Kostenermittlung ist ein Fachplaner für Gerüste eingeschaltet worden. Es werden hierbei auch die Varianten Miete und Kauf gegenübergestellt.

Beschlussantrag:

Dem aufgezeigten Vorgehen zur Sanierung des Neubausaals wird zugestimmt.

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