TOP 9 - Abrundungssatzung Nr. 2126-02 „Hasenäcker“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; hier: Aufstellungsbeschlüsse (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 233/24

Sachvortrag:

Eine im Ortsteil Buch ansässige Familie hat eine Bauvoranfrage und einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Anlage 1) für die Errichtung eines Wohngebäudes in unmittelbarer Nähe des familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebes in Buch (Anlage 2) gestellt. Derzeit wohnt das Ehepaar noch im Elternhaus, benötigt für die Gründung eines eigenen Haushalts jedoch mehr Wohnfläche. Nach der Prüfung von alternativen Bauflächen ist der Bereich auf dem Flurstück 2980 als einzige potenzielle Baufläche für ein Einfamilienhaus verblieben. Das Grundstück befindet sich im Besitz der Familie. Durch die Bebauung kann sichergestellt werden, dass das Ehepaar weiterhin am Ort und damit in unmittelbarer Nähe zu dem gemeinsam geführten Betrieb wohnhaft sein kann.   

Der Standort (Anlage 3) wurde überprüft und festgestellt, dass die Fläche sich gemäß Flächennutzungsplan 7D im Außenbereich befindet und damit nicht ohne weiteres bebaut werden kann (Anlage 4). Um in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen, müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Verfahren
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der geringen Fläche des Planungsgebietes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes von Buch durch eine sog. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB geschaffen werden. Hierdurch wird das Planungsgebiet zum Innenbereich und ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach den Kriterien des § 34 (1) BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Satzung soll zudem um Regelungen über die örtlichen Bauvorschriften ergänzt werden.

Ziel und Zweck der Planung
    • Deckung von betrieblich bedingtem Eigenbedarf an Wohnraum in Buch
    • Maßvolle Arrondierung des Orstrandes
    • Steuerung und Weiterentwicklung des Siedlungscharakters durch gestalterische Vorgaben im Rahmen von örtlichen Bauvorschriften

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich wird durch den Lageplan (Anlage 3) definiert und umfasst rund 1000 m² als Teilfläche des Flurstücks 2980 am westlichen Ortsausgang von Buch.

Für das Verfahren zur Aufstellung der Innenbereichssatzung entstehen Planungskosten sowie Kosten für die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die hierbei zu ermittelnden Ausgleichsmaßnahmen. Es wird vorgeschlagen, dass die Kosten hierfür dem verursachenden Flurstückseigentümer durch einen städtebaulichen Vertrag in Rechnung gestellt werden.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage
Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einstimmig zugestimmt (11 Ja-Stimmen).

Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren, 11.07.2024 (nichtöffentlich)
Anlage 2: Orientierungsplan, Stand 14.03.2022
Anlage 3: Abgrenzungsplan, Stand 14.03.2022
Anlage 4: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 7D der VVG SHA
Anlage 5: Übersicht bestehende Bebauungspläne

Beschlussfassung:

1. Städtebaulicher Vertrag

Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern gemäß Anlage 1 abzuschließen zur Regelung der Kostentragung für das Verfahren.

2. Aufstellungsbeschlüsse

A) Abrundungssatzung Nr. 2126-02 „Hasenäcker“

Die Abrundungssatzung Nr. 2126-02 „Hasenäcker“ wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:500 vom 24.07.2024 (Anlage 3).

B) Örtliche Bauvorschriften Nr. 2126-02 „Hasenäcker“

Die örtlichen Bauvorschriften Nr. 2126-02 „Hasenäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und §13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zur Abrundungssatzung aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Abgrenzungsplan Nr. 2126-02 „Hasenäcker“ (Anlage 3).

(einstimmig - 28)

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