TOP 8 - Sanierung Reifenhofplatz; hier: Bereitstellung von Mehrmitteln wegen zusätzlicher Leistungen und Kostensteigerungen (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 151/23
Sachvortrag:
Die Ausschreibung für die Bauleistungen zur Neugestaltung des Reifenhofplatzes wurde im Juni diesen Jahres mit Submission am 04.07.2022 durchgeführt. Die entsprechende Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter Fa. Schwarz Grünanlagen fand am 02.08.2022 statt.
Im Laufe der Baumaßnahme, die am 20.03.2023 begann, wurden aus unterschiedlichen Gründen Mehrkosten und zusätzliche Leistungen nötig, die im Vorfeld nicht ersichtlich und kalkulierbar waren. An einigen Stellen mussten aufwändige Suchschlitze und deutlich vergrößerte Leitungsgräben hergestellt sowie Leitungstieferlegungen durchgeführt werden, um die Anschlüsse für die Stromversorgung des Versorgungspollers verlegen zu können und die geforderte Überdeckung der Leitungen sowie die geforderten Werte der Lastplattendruckversuche einzuhalten.
Weiterhin stellte sich ein sehr oberflächennaher, dichter Wurzelfilz der Bestandsbäume heraus, was statt üblicher Aushubarbeiten eine Absaugung der betroffenen Flächen erforderte. Zusätzlich dazu musste im Vergleich zur Ausschreibung eine veränderte Versorgungssäule beauftragt werden.
Überplanmäßige Auszahlungen sind gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO zulässig, wenn sie unabweisbar sind oder ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Die Bereitstellung der Mehrmittel ist ein dringendes Bedürfnis, weil sonst die im Gange befindlichen Arbeiten nicht vollständig beendet werden können bzw. die erforderlichen Nachträge nicht beauftragt werden können.
Die Deckung der überplanmäßigen Bereitstellung kann durch Mittel aus der Maßnahme 14003 "Grundschule Hessental" erfolgen.
Beschlussfassung:
Für die Maßnahme 16033 "Reifenhofplatz" werden zusätzlich 50.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung werden Mittel aus der Maßnahme 14003 "Grundschule Hessental" herangezogen.
(12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)