§ 26 - Ausweisung von Sanierungsgebieten a) „Am Wichernweg“ - Diakgelände; b) „Karl-Kurz-Gelände“, Hessental; c) „Kernstadt – Erweiterung Bahnhof Schwäbisch Hall und Hirschgraben/ Scharfes Eck“; hier: Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (öffentlich)
Sachvortrag:
Sachvortrag zu a)
Im vergangenen Jahr wurde der Beschluss der Landesregierung veröffentlicht, dass das Diak, die für den Neubau eines Klinikums erforderlichen Zuschüsse durch das Land erhält. Der Rechtsrahmen für den Neubau eines Klinikums wurde bereits mit dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ geschaffen.
Für die übrigen Flächen nördlich und südlich des neuen Klinikums, sind in den kommenden Jahren erhebliche Umstrukturierung beziehungsweise Umnutzungen zu erwarten. Für die Stadt bieten sich hier erhebliche Chancen, für die ergänzende Bereitstellung stadtnaher Wohnbauflächen. Um Voraussetzungen für eine Umstrukturierung zu schaffen, sind erhebliche Ordnungsmaßnahmen erforderlich. Das Gebiet ist aus Sicht der Verwaltung ideal-typisch für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes. Es wird daher vorgeschlagen, die gesamte Gebietskulisse des Diakonieklinikums als Sanierungsgebiet auszuweisen. Das Sanierungsgebiet soll den Namen „Sanierungsgebiet Am Wichernweg“ erhalten. Der Wichernweg ist sowohl in historischen Karten, als auch als derzeitige Straßenbenennung im gesamten Diakgelände auffindbar.
Anlage: Lageplan
Sachvortrag zu b):
Seit mehreren Jahren ist das aufgegebene Industrieareal des Karl-Kurz-Geländes überwiegend eine Gewerbebrache. Für die städtebauliche Neuordnung dieses Gebietes wurde im Jahr 2012 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Das Architekturbüro Prof. Dr. Baldauf konnte mit seinem Entwurf das Verfahren für sich entscheiden.
Die städtebaulich unstrukturierte Gemengelage, sowie die Vielzahl von Mängel und Konflikten in diesem Gebiet erfüllen die Voraussetzungen, das Gebiet als Sanierungsgebiet gemäß Baugesetzbuch auszuweisen. Es ist zwar nicht zu erwarten, dass aus dem Landessanierungsprogramm eine Förderung erfolgt, da erfahrungsgemäß immer nur ein Förderantrag bedient wird. Für die zukünftigen Eigentümer und Nutzer ergeben sich dennoch erhebliche steuerliche Vorteile, bedingt durch eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit in einem Sanierungsgebiet. Die Ausweisung eines Sanierungsgebietes ohne Unterstützung des Landessanierungsprogramms ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums rechtens. Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dieses Gebiet insgesamt als Sanierungsgebiet auszuweisen.
Anlage: Lageplan
Sachvortrag zu c):
In unmittelbarer Nähe des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Kernstadt befinden sich zwei weitere Objekte beziehungsweise Flächen, die in eine erweiterte Gebietskulisse dieses Sanierungsgebietes aufgenommen werden sollten.
A) Bahnhof Schwäbisch Hall
Seit kurzer Zeit ist die Stadt nicht nur Eigentümerin des Geländes östlich des Haller Bahnhofs, sondern auch des größeren Areals westlich des Bahnhofes. Eine städtebauliche Neuordnung ist auf beiden Flächen erforderlich. Die städtebaulich unstrukturierte Gemengelage, insbesondere auf dem Gelände westlich des Bahnhofs, sind ideale Voraussetzungen für die Ausweisung als Sanierungsgebiet gemäß Baugesetzbuch.
B) Hirschgraben/Scharfes Eck
Unabhängig vom Bau des Weilertunnels ist es in den kommenden Jahren erforderlich, den Hirschgraben an die Bundesstraße 19 verkehrstechnisch richtig anzubinden. In Verbindung mit diesem Neuanschluss soll eine deutlich verbesserte Haltestellensituation am Scharfen Eck geschaffen werden. Diese ist erforderlich, um das neue Buslinienkonzept, das im Zusammenhang mit dem neuen ZOB und dem Spitalbach steht, auch sinnvoll realisieren zu können. Auf dem dargestellten Areal, das die Fläche des Hirschgrabens und die Fläche des Schafen Ecks sowie die zentralen Gebäude Hirtenscheuer und Alte Wildbadquelle umfasst, sind umfangreiche Ordnungsmaßnahmen für die Durchführung erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung sind hier die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Sanierungsgebiet gegeben. Es wird daher vorgeschlagen, diese Fläche in die Gebietskulisse des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Kernstadt aufzunehmen, beziehungsweise die Kulisse um diese Fläche zu erweitern.
Anlage: Lageplan
Stadtrat Reber bittet bei der Ausweisung des Sanierungsgebiets „Kernstadt - Erweiterung Bahnhof Schwäbisch Hall und Hirschgraben/ Schafes Eck“ auch die Velag/BAG mit einzubeziehen.
Dies wird von Oberbürgermeister Pelgrim zugesagt.
Beschluss:
zu a)
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur Vorbereitung der notwendigen städtebaulichen Untersuchungen wird gemäß § 141 BauGB der Beginn der vorbereitenden Untersuchung für den genannten Bereich beschlossen. Das Untersuchungsgebiet (maßgebender Abgrenzungsplan) ist im Lageplan M 1 : 1000 des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 08.01.2013 dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
(einstimmig – 36 -)
zu b)
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur Vorbereitung der notwendigen städtebaulichen Untersuchungen wird gemäß § 141 BauGB der Beginn der vorbereitenden Untersuchung für den genannten Bereich einschließlich des Bahnhofes Hessental beschlossen. Das Untersuchungsgebiet (maßgebender Abgrenzungsplan) ist im Lageplan M 1:1000 des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 09.01.2013 dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
(einstimmig - 36 -)
zu c)
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur Vorbereitung der notwendigen städtebaulichen Untersuchungen wird gemäß § 141 BauGB der Beginn der vorbereitenden Untersuchung für den genannten Bereich (einschließlich der Häuserzeile entlang des Hirschgrabens und der Velag/BAG) beschlossen. Das Untersuchungsgebiet (maßgebender Abgrenzungsplan) ist im Lageplan M 1:1000 des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 10.01.2013 dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
(einstimmig - 36 -)