§ 313 - Einziehung Flurstück 2279, Gemarkung Bibersfeld, Flur Bibersfeld, Haaläcker (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2021 (§ 77, nichtöffentlich]) wurde in Absprache mit dem Ortschaftsrat Bibersfeld beschlossen, an einen privaten Eigentümer das Wegegrundstück, Flurstück 2279, Gemarkung Bibersfeld zu verkaufen und das öffentlich-rechtliche Einziehungsverfahren einzuleiten. Das Wegegrundstück steht in engem Zusammenhang mit dem Waldgrundstück des Eigentümers.

Das Flurstück 2279 ist für den öffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn das Wegegrundstück vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) wurde. Die Absicht der Einziehung wurde vom 09.11.2021 bis 09.12.2021 auf der Homepage öffentlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, das oben genannte Flurstück, wie im beigefügten Plan dargestellt, einzuziehen.
(einstimmig - 31)

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