§ 141 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele; a) Betriebliche Grundlagen; b) Standort-Alternativ-Prüfungen; c) Bewertung des bisherigen Globe-Theaters als dauerhafte Spielbetriebsstätte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Sachvortrag zu a):

Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall feiern in diesem Jahr ihr 90-jähriges Jubiläum. Dies zum Anlass nehmend hat der Gemeinderat am 04.12.2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen mit 29 zu 6 Stimmen beschlossen, eine Planungsrate für einen Nachfolgebau des Globe-Theaters in den Haushalt einzustellen und die Freilichtspiele damit beauftragt, diese Planungen dem Gemeinderat im Jahr 2015 vorzustellen. Hintergrund ist die im Jahr 2016 auslaufende Betriebsgenehmigung für das temporäre Bauwerk des bisherigen Globe-Theaters.

Zur Geschichte der Freilichtspiele:
Mit Zustimmung des Gemeinderates wurden im Jahr 1925 erstmals Freilicht-Theateraufführungen auf der großen Treppe als Festspieltheater vor St. Michael aufgeführt. Diese Theateraufführungen sollten das Profil der Stadt als Kur-, Erholungs- und Touristenstadt stärken. Diese Entwicklung wurde bereits nahezu 100 Jahre zuvor mit dem Bau des ersten Solebades im Jahr 1827 auf dem Unterwöhrd eingeleitet. Insbesondere führte der Bau des neuen Solebades im Jahr 1880 auf dem Unterwöhrd sowie der Umwandlung des alten Solebades in ein Solbadhotel zu einem beträchtlichen Anstieg des Fremdenverkehrs. Ursächlich fußte diese Überlegung höchstwahrscheinlich auf die in den Jahren zuvor geschaffene Anbindung der Stadt an die Eisenbahn (1862 Hall – Heilbronn, 1867 Hall über Hessental nach Crailsheim und 1879 Stuttgart – Nürnberg über Hessental), Anlage 2 Stadtarchiv, Zeitachse Abbildungen (Anlage 2).

Besucherentwicklung:
In den ersten Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg entwickelten sich die Freilichtspiele zu einem überregional bekannten Theaterfestival. Neben den Klassikern wie dem Jedermann oder Aufführungen von Stücken Schillers oder Shakespeares, kamen Musicals und Gesangtheater dazu. 1985 wurde die kleine Treppe vor dem Landratsamt erstmalig für Kinderstücke bespielt. Die Zuschauerzahlen lagen in den Jahren 1960 bis 1970 zwischen 10.000 und 20.000 Besuchern. In den 80er Jahren stiegen die Besucherzahlen auf über 30.000 und in den 90er Jahren auf über 50.000 Besucher an. Mit Entstehung des Globe-Theaters im Jahr 2000 pendelte sich der Besucherdurchschnitt auf über 60.000 Besucher ein. Die bisherigen Zuschauerhöchstwerte lagen im Jahr 2001 bei 83.000 und im Jahr 2010 bei fast 70.000 Besuchern. Im Jahr 2008 wurde auch aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und der Finanzkrise der Stadt das Kindertheater von der kleinen Treppe vor dem Landratsamt in das Globe-Theater integriert. Darüber hinaus waren mangelnder Sonnenschutz sowie die benutzten Bierbänke als Sitzgelegenheit nicht mehr zeitgemäß (Anlage 3).

Wirtschaftliche Entwicklung:
Die betrieblich/wirtschaftliche Seite der Freilichtspiele sowie die Zuschussgewährung der Stadt vollzog sich nahezu parallel zur finanziellen Entwicklung der Stadt und führte in der Zeit nach 2001 zu entsprechenden Kürzungen. Erst in den letzten Jahren kam es wieder zu Zuschusserhöhungen. Zuletzt lag der Regelzuschuss bei 510.000 € und bewegte sich damit allerdings real nach wie vor unterhalb des Niveaus der zweiten Hälfte der 90er Jahre.  Ebenso sanken, wenn auch deutlich schneller, die Zuschüsse des Landes. Positiv war der Anstieg der Einnahmen aus Kartenverkäufen über die Jahre. Insgesamt hat sich das Haushaltsvolumen der Freilichtspiele im Laufe der Jahrzehnte auf über ca. 2,3 Mio. € im Jahr 2014 erhöht (Anlage 4). Der Personalkörper besteht ganzjährig aus 6 Personen und in der Festspielzeit baut sich die Beschäftigtenzahl auf über 100 Personen im künstlerischen Personal und weiteren gut 100 Personen im technischen Personal einschließlich Ordnerdienste auf. Im Jahr 2014 waren so beispielsweise 220 Personen mit Gesamtpersonalkosten in Höhe von 1,9 Mio. € beschäftigt.

Zur Entwicklung des Globe-Theaters:
Im 75. Jahr der Freilichtspiele wurde das Haller Globe-Theater auf dem Unterwöhrd errichtet. Die Idee zum Aufbau des Globe-Theaters ging von einer gemeinsamen Initiative des damaligen Intendanten Achim Plato sowie vom OB der Stadt aus. Ausgangspunkt war ein gemeinsamer Besuch in der Schweiz im Jahr 1998. Dort wurde im Kanton Toggenburg anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Übersetzung von Shakespeare-Stücken ins Schweizerdeutsch ein so genanntes Braker-Globe errichtet. Dieses Globe wurde für eine Spielzeit aufgebaut und sollte dann wieder abgebaut werden, sodass eine Translozierung nach Schwäbisch Hall für das Jahr 2000 möglich erschien. Allerdings erwiesen sich die Kosten der Translozierung als zu hoch, so dass davon in Folge Abstand genommen wurde. Heute befindet sich diese Braker-Globe im Freizeitpark Rust.
Nachdem jedoch Intendanz und OB von diesem Gedanken inspiriert waren, wurde die Idee weiterentwickelt mit dem Ziel gleiches in Schwäbisch Hall zu realisieren und wie in der Schweiz auf ein starkes bürgerschaftlichen Engagement zu setzen.

Dem Beispiel der Schweizer folgend, war der Aufbau des „Globes“ vor Saisonbeginn und der Abbau nach Saisonende geplant und das Gebäude auch in der Konstruktion daraufhin ausgerichtet. Aufgrund der hohen Ab- und Aufbaukosten sowie der zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Einlagerung im Winter entschied man sich letztlich, das Globe-Theater ganzjährig stehen zu lassen. Die Betriebserlaubnis wurde um zunächst weitere fünf Jahre, dann um weitere zehn Jahre verlängert, so dass sie 2016 ausläuft. Allerdings wurde der temporäre Charakter des Gebäudes nicht verändert. Der Betriebsgenehmigung des Globe-Gebäudes gingen heftige Konflikte mit dem Landesdenkmalamt sowie dem Landratsamt voraus. Eine Genehmigung konnte nur aufgrund des temporären Charakters in der damaligen Zeit erreicht werden. Gebäudekonstruktion und Genehmigung entsprechen nicht einer dauerhaften Nutzungsgestattung.

Nach nunmehr 15 Jahren haben Wind und Wetter dem temporären Theaterbau jedoch sichtbar zugesetzt, so dass auch eine weitere mehrjährige temporäre Nutzung ohne erhebliche bauliche Sanierungsmaßnahmen nicht mehr tragfähig erscheint.

Bauliche Merkmale des Globe-Theaters:
Aufgrund des engen Finanzrahmens und der temporären Nutzungsdauer wurde das Globe-Theater als nicht stützenfreier Raum und mit freiliegender Außentreppe durch eine Gruppe Haller Architekten entworfen und geplant. Die Außenverkleidung und Dachkonstruktion erfolgten durch Pressspanplatten, die zwar ausreichenden Sichtschutz, aber nahezu keinen Schallschutz bieten und zwischenzeitlich kontinuierlichen Sanierungsbedarf haben. Ein Foyer sowie weitere Aufenthaltsflächen existieren nicht.

Entsprechend der damaligen Vorgaben sowie des einzuhaltenden Kostenrahmens ist das bestehende Globe-Theater nicht stützenfrei, so dass eine beachtliche Anzahl von Plätzen für den heutigen Theaterbetrieb nicht vermarktet werden kann. Gleiches gilt für die meisten Plätze im 3. Rang.

Aufgrund der temporären Baukonstruktion ist das Globe-Theater auch mit Blick auf den Schalleintritt von außen durch Öffnungen am Boden, an den Seitenflächen und an den oberen Rängen vor Schalleintritt nicht geschützt. Dies führt insbesondere zu konflikthaften Nutzungen mit Besuchern des Biergartens sowie zu Konflikten mit Theaterbesuchern und den Vorstellungen eines von außen ungestörten Theatergenusses.

Auch mit Blick auf den einzuhaltenden Kostenrahmen wurden in der damaligen Konzeption der ehemalige Betonsockel und das Untergeschoss der damaligen „Musikmuschel“ als Nebenräume (Maske, Umkleide, Duschen, WC) und als Bühnenaufbau in das Globe-Theater integriert.
In diesen bescheidenen Nebenflächen von wenigen Quadratmetern, die noch aus der Zeit der Landesgartenschau stammen, bildet sich immer wieder Staunässe mit entsprechendem Schimmelpilzbefall. Aufgrund zwischenzeitlich sanierungsbedürftiger Zu- und Abflüsse sind zudem regelmäßig Überschwemmungen des Kellersockels zu beobachten.

Dennoch hat sich diese zweite Spielstätte über die vergangenen 15 Jahre etabliert und zum Erfolg der Freilichtspiele beigetragen. Die Freilichtspiele danken allen damaligen Beteiligten, die in einer beispiellosen Aktion von Architekten, freiberuflich Tätigen, Unternehmen und Sponsoren sowie durch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt diese zweite attraktive Hauptspielstädte der Freilichtspiele erst möglich gemacht haben.
Gerade dieser Aspekt eröffnet die Chance, nunmehr nach 15 Jahren, über einen Nachfolgebau für das Haller Globe-Theater zu entscheiden und somit die Freilichtspiele zukunftsfähig zu machen:

Ein Nachfolgebau stärkt das Profil der Freilichtspiele als innovatives und modernes Festspieltheater und ist unverzichtbarer Spielort des Kinder- und Familienstücks. Eine zweite und unverwechselbare Spielstätte ist mittlerweile Tradition. 1985 wurde die kleine Treppe vor dem Landratsamt für das Kindertheater in Betrieb genommen, im Jahr 2000 kam das Globe hinzu.
Im Jahr 2008 wurde das Kindertheater, u. a. aufgrund der nachhaltigen Finanzkrise der Stadt sowie der hohen Sonneneinstrahlung auf die Kinder, in das Globe-Theater integriert und zu einem Familienstück weiterentwickelt. Mit der Entwicklung des Globe-Theaters gelang es auch, die Voraussetzungen für eine künstlerische Verbreiterung des Angebotes zu schaffen. Darüber hinaus ermöglicht der Einsatz von Schauspielern in verschiedenen Stücken einen effizienten und kostengünstigen Personaleinsatz.

Ein Nachfolgebau stärkt die Freilichtspiele somit in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht und entspricht auch der Entwicklung des Kulturprofils der Stadt.

Kriterien für einen Nachfolgebau des „Globe-Theaters“
Bei der Beauftragung einer Gestaltungskonzeption eines Nachfolgebaus sind die Freilichtspiele von nachfolgenden Kriterien geleitet worden:

  1. Ähnlich wie das Globe-Theater soll auch der Nachfolgebau auf Basis einer historisch klassischen Grundform ausgerichtet werden. Leitmotiv war das antike Odeion, das sich vom Amphitheater durch die kleinere Grundform und durch eine Überdachung unterschied und dadurch eine vielfältige Nutzung erfuhr (Theater, Gesangswettkämpfe, Instrumentalmusik, Rezitationsvorträge, Ratsversammlungen). Gleichzeitig wurde mit der Überdachung eine Wetterunabhängigkeit erreicht.
     
  2. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sollten ca. 400 Sitzplätze zur Verfügung stehen.
     
  3. Stützenfreiheit und optimale Sichtlinien, so dass keine Plätze verloren gehen.
     
  4. Deutliche Verbesserung der Bühnensituation, Back-Stage, Maskenplätze, Garderoben, Duschen und Lagerräume für Bühnenteile und Requisiten.
     
  5. Möglichkeit eines Kartenverkaufs und eines gastronomischen Angebotes, gegebenenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft.
     
  6. Unter Beachtung von Freilicht, Freiluft und „Transparenz“soll eine deutlich verbesserte Abschirmung gegen Außenlärm erfolgen. Zudem sind der Sitzkomfort und die Akustik im Inneren so zu verbessern, dass auch andere Veranstaltungsformen möglich sind.
     
  7. Ganzjährige Bespielbarkeit, Vielfältigkeit der Nutzung (Theater, Gesang, Musik, Ansprachen), allerdings mit festem Aufbau der Sitzränge und der Bühne, so dass sich wie beim Globe die Inszenierung bzw. die Veranstaltung an den Raum und nicht der Raum an die Inszenierung bzw. Veranstaltung anpassen muss. (Unverwechselbarkeit des Raumes)!
     
  8. Verbesserung der Toilettensituation für Besucher!

Gestaltungskonzept „Neues Theater Hall“
Auf Basis der obigen Kriterien beauftragten die Freilichtspiele im Juni 2014 das Planungsbüro Hüls mit der Gestaltungskonzeption für einen Nachfolgebau des Globe-Theaters. In mehreren Gesprächen erfolgte ein umfangreiches Briefing durch den Intendanten der Freilichtspiele, Herr Christoph Biermeier, mit Blick auf die Erfordernisse des Theaters, die Größe, den Umfang der Bühne und der Vorbühne, der Nebenräume (Maske, Umkleide, Duschen, WC ), der Erfordernisse der Wege- und Blickbeziehungen (Anlage 5).

Die städtebauliche Positionierung und Ausrichtung auf dem großen Unterwöhrd erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen der Stadt. Hierzu wurden mehrere Alternativen untersucht. Ebenso erfolgte eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der  Zuwegung für Theaterbesucher und Anlieferung, sowie der außenliegenden Aufenthalts- und Veranstaltungsflächen, einschließlich der Besuchertoilettenanlage.

Die ersten Ergebnisse dieser Studien wurden dem Bau- und Planungsausschuss am 09.03.2015 vom Planungsbüro Hüls im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Das Kuratorium der Freilichtspiele hat mit einstimmigem Beschluss den Auftrag an Intendanz und Vorsitz erteilt, auf Basis dieser Entwurfsidee die weiteren Planungsschritte einzuleiten und zu vertiefen.

Die Hochbauabteilung der Stadt arbeitet intensiv an einer Fortentwicklung der Planungsideen, u. a. auch mit dem Ziel, weitere Elemente der Freilicht- und Freiluftnutzung einzubeziehen, sowie den Platz vor dem Theater stärker in die kulturelle Nutzung zu integrieren. Diese sollen dem BPA noch im Sommer vorgestellt werden.

Nach Beratung im BPA und Gemeinderat beabsichtigen die Freilichtspiele, auch das Gespräch mit dem Land Baden-Württemberg sowie mit Sponsoren hinsichtlich einer Co-Finanzierung aufzunehmen. Insgesamt wird mit einem Kostenrahmen von 5-6 Mio. € kalkuliert.

Anlage 1:  Protokoll des GR-Beschlusses vom 04.12.2013
Anlage 2:  Stadtarchiv Zeitschiene Abbildungen
Anlage 3: Besucherzahlen
Anlage 4: Einnahmen
 

Sachvortrag zu b):

Auf Grundlage eines von den Freilichtspielen Schwäbisch Hall vorgegebenen Anforderungsprofils wurde die konzeptionelle Studie einer 2. Spielstätte als mögliche Nachfolge für das Globe-Theaters auf dem Unterwöhrd erstellt. Die vom Theater beauftragte Konzeption wurde am 06.05.2015 im Rahmen der VHS-Veranstaltung „Stadtplanung trifft Bürgerschaft“ öffentlich vorgestellt.
Dabei wurden auch Aussagen zur städtebaulichen Positionierung eines möglichen Nachfolgebaus getroffen. Es wurde empfohlen, einen Nachfolgebau in unmittelbarer südwestlicher Nachbarschaft zum bestehenden Globe-Theater zu errichten (Anlage, Variante 3). Dies hat vor allem in der öffentlichen Diskussion zu erheblichen Irritationen geführt, da mit einer solchen Entscheidung ein signifikanter Eingriff in den gewachsenen Baumbestand auf dem Unterwöhrd verbunden wäre.

Nicht ausreichend kommuniziert wurde bislang der Abwägungsvorgang, der einer solchen, zwischenzeitlich aber überholten Standortaussage zu Grunde gelegen hat.

Anlage: Übersicht Standortbereiche für eine 2. Spielstätte der Freilichtspiele


Sachvortrag c):

Nachdem das Globe-Theater als temporärer fliegender Bau - zunächst für ein Jahr - genehmigt wurde, wurden bei der Baugenehmigung durch entsprechende Befreiungen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die bei einem dauerhaften Gebäude so nicht genehmigungsfähig sind.

Bei einer Umwandlung der temporären Spielstätte Globe-Theater in eine dauerhafte Spielstätte leben jedoch die Kriterien für eine dauerhafte Spielstätte wieder auf. Aufgrund der bisherigen Beschlussfassungen im Gemeinderat und der Diskussion über eine Nachfolge des temporär genehmigten Globe-Theaters wurden baurechtliche und genehmigungstechnische Rahmenbedingungen für den dauerhaften Spielbetrieb bisher nicht geprüft.

Baurechtliche Rahmenbedingungen

  1. Die Versammlungsstättenverordnung sieht als konstruktive Elemente nur nicht brennbares Material vor. Ob eine Abweichung davon grundsätzlich möglich ist, muss erst noch durch ein Brandschutzgutachten nachgewiesen werden. Dabei ist gleichzeitig der status quo aller brandschutztechnischen und brandschutzrechtlichen Rahmenbedingungen durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter festzustellen. Ein Brandschutzgutachten würde im Rahmen dieser Feststellungen aller Abweichungen auch mögliche Kompensationsvorschläge unterbreiten.
    Ob damit die baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden können, gilt es dabei nachzuweisen (Anzahl der Fluchtmöglichkeiten, Brandmeldeanlagen Brandschutz-bekleidungen etc.)
     
  2. Mit Blick auf die baurechtlichen Regelungen ist eine Darstellung der Abweichungen von den Baurechtsnormen vorzunehmen. Dabei ist eine Abwägung im Lichte einer Gesamtkonzeption und nach Vorlage möglicher Verbesserungsmaßnahmen zu entscheiden.
    Insbesondere tritt eine Problematik in der Beurteilung der Treppenstufenhöhe (max. Höhe 10 – 19 cm je Stufe nach Versammlungsstättenverordnung), bei der Beurteilung der Schiebetüren, sowie bei der Beurteilung der Fluchtwegbeleuchtung auf.
     
  3. Die vorhandenen Nebenräume für Sanitär, Aufenthaltsräume und Arbeitsräume der Schauspieler und des technischen Personals etc. entsprechen nicht der Versammlungsstättenverordnung und auch nicht der Arbeitsstättenrichtlinie. Gegenwärtig stehen dafür nur 33 qm Gesamtfläche zur Verfügung bei 1,95 m Raumhöhe. Die geringe Raumhöhe im Untergeschoss ist nach der Arbeitsstättenrichtlinie nicht genehmigungsfähig. Aus Sicht der Raumhöhe handelt es sich im Untergeschoss eher um Lagerräume.
    Auch ist festzustellen, dass die zusätzlich erforderlichen Flächen im Gebäude selbst nicht ohne wesentlichen Verlust von bisherigen Grund- und Spielflächen hergestellt werden können und deshalb voraussichtlich ein Nebengebäude erstellt werden müsste.
     
  4. Eine denkmalrechtliche Zustimmung für eine dauerhafte Betriebsgenehmigung liegt bisher nicht vor. Diese wäre im Verfahren noch einzuholen.
     
  5. Bei einer dauerhaften Betriebsgenehmigung wäre auch ein ordentlicher Stellplatznachweis zu führen.
     
  6. Angesichts der Diskussion um einen Nachfolgebau wurden die Bedenken für einen Weiterbetrieb des Globe-Theaters in der jetzigen Form noch einmal um zwei Jahre entsprechend des Antrages der Freilichtspiele (s. GR vom 18.05.15, § 127/6) zurückgestellt.

Baurechtlich weiteres Vorgehen
Sollte der Gemeinderat entgegen der Beschlussfassung vom Dezember 2013 an einem Bestand des „Globe-Theaters“ festhalten wollen, wird aus Sicht der Baurechtsbehörde nachfolgende Vorgehensweise angeregt:

  1. Feststellung des status quo durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter.
  2. Darstellung der Abweichungen von den geltenden baurechtlichen Regelungen.
    Gutachterliche Stellungnahmen mit Vorschlägen zur Kompensation im Gesamtkontext (Konstruktion, Flucht- und Rettungswege, Entrauchung). Ob eine Kompensation überhaupt möglich ist, kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, sondern erst nach Vorlage des Gutachtens (Kompensationsmaßnahmen erfordern eine baurechtliche Abweichung bzw. Befreiung, über welche die Baurechtsbehörde entscheidet).
  3. Ermittlung der Kosten für eine (mögliche) brandschutztechnische Ertüchtigung zzgl. der Kosten für ordnungsgemäße Sanitär- und Sozialeinrichtungen, sowie der erforderlichen Stellplätze (bei Versammlungsstätten ist je sechs Besucher ein Stellplatz erforderlich).

Künstlerische Rahmenbedingungen
Als Anforderungen an eine zweite Spielstätte wurde von den Freilichtspielen und dem Gemeinderat bisher nachfolgende Kriterien formuliert, die über den Stand des temporären Globe-Theaters hinausgehen:

  • deutliche Verbesserung des Lärmschutzes und der Akustik (Öffnungen zu den Seitenflächen sind aus Lärmeintragsgründen zu schließen, Raumakustik zu verbessern);
  • Verbesserung der Sichtlinie im Zuschauerraum (möglichst stützenfrei, 3. Rang nahezu unverkäuflich);
  • Anpassung der Bühnengröße an die gewünschten Nutzungen;
  • Anpassung der Bühnensituation im Backstagebereich, der Holzoberfläche in der Vorbühne (Rutschgefahr bei Regen etc.);
  • Lagermöglichkeiten für Bühnenteile und Requisiten im Innenbereich;
  • Anpassung der Maskenplätze, Garderoben, Duschen, Aufenthaltsräume etc. an die  Versammlungsstättenverordnung sowie an die  Arbeitsstättenrichtlinie;
  • Komfort der Bestuhlung sollte dringend den zeitgemäßen Bedürfnissen angepasst werden;
  • Wetterabhängigkeit sollte durch eine ggf. mobile Dachlösung verringert werden;
  • Einrichtung eines integrierten Kartenvorverkaufs und Gastronomiebereichs (optional).

Konzeptionelle Überlegungen zur 2. Spielstätte der Freilichtspiele
Zu den künstlerisch-programmatischen Überlegungen sowie den Raumanforderungen für die technischen und Backstage-Räume der Freilichtspiele wird auf die Anlage 1 und 2 verwiesen. Für eine zweite Spielstätte wurde eine Sitzplatzkapazität von 400 als Zielgröße identifiziert.

Anlage 1: „Das Haller Odeion – ein neues Theater für Schwäbisch Hall“ Programmatische Überlegungen von Intendant Christoph Biermeier

Anlage 2: Anforderungsprofil (Nutzerbedarfsanalyse der Freilichtspiele Schwäbisch Hall – Technische Räume und Backstage-Räume)

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert anhand beiliegender Präsentation. Hervorzuhebende Punkte sind: Die Besucherzahlen sind kontinuierlich gestiegen, von anfangs 20.000 Besucherinnen/ Besuchern im Schnitt auf derzeit ca. 60.000 Besucherinnen/Besucher. Die Besucherzahlen der Großen Treppe sind schwankend - je nach Stückauswahl. 2014 kam es zu einer Defizitabdeckung durch die Stadt. Für 2015 spricht ein überaus guter Vorverkauf. Die Stücke „Die Tochter des Salzsieders“ und „The Stairways to Heaven“ bestechen bereits jetzt mit Vorverkaufszahlen von 1.000 verkauften Karten und mehr pro Stück. Das Globe-Theater selbst verzeichnet ein Besucheraufkommen von ca. 20.000 Personen pro Jahr.
Die Einnahmen wurden kontinuierlich gesteigert; derzeit werden 60 % der Einnahmen durch Kartenverkäufe bestritten. Das Land Baden-Württemberg hat seinen Zuschuss lange Jahre immer wieder gekürzt, erst 2015 wurde der Zuschuss des Landes um 100.000 € angehoben. Das 4,5-fache des städtischen Zuschusses für die Freilichtspiele kommt an Einnahmen wieder zurück.
Zur Festspielzeit haben die Festspiele 220 Beschäftigte. Es werden 1,4 Mio. € Einnahmen durch den Spielbetrieb generiert, dies ist im Vergleich zu anderen Theaterspielstätten extrem hoch.
Das Globe als 2. Spielstätte hat sich seit 1985 etabliert und ist ein hervorzuhebendes Alleinstellungsmerkmal.
Das heutige Globe-Theater wurde anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Freilichtspiele im Jahre 2000 erstellt. Erst ging man von einem jährlichen Auf- und Abbau aus, was sich als unrealistisch herausgestellt hat. Es erfolgte dann eine Verlängerung der Betriebserlaubnis - zunächst um fünf Jahre und dann um zehn Jahre, immer unter der Prämisse, dass es sich um ein temporäres Gebäude handelt.
Das heutige Globe-Theater wurde auf dem Sockel der früheren Musikmuschel errichtet. Es sind Nebenräume in der Größenordnung von 33 qm bei einer Raumhöhe von 1,95 m vorhanden - dies entspricht nicht den Arbeitsschutzvorschriften. Auch durch die ständigen Überschwemmungen ist es für die Schauspielerinnen/ Schauspieler sehr schwierig, eine hohe Leistung zu erbringen.
Oberbürgermeister Pelgrim erinnert an den Beschluss des Gemeinderats aus den Haushaltsberatungen vom Dezember 2013, hier wurde immer von einem Neubau gesprochen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt aus, dass verschiedene innenstadtbezogene Standort-Varianten untersucht wurden. Der Eventplatz scheidet aus, da dort kein Freiluftspiel aufgrund der Nähe zum ZOB und der Umgehungsstraße möglich ist. Auch die Ackeranlagen scheiden wegen fehlender Erschließungsanlagen (Parkplätze) aus. Beim Standort Haalplatz wäre der recht große Sonderbau eines Theaters in unmittelbarer Nähe kleinerer Altstadthäuser. Ungeklärt ist auch der Umgang mit dem Haalbrunnen.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Matrix mit der Feststellung, dass der Unterwöhrd nach wie vor der richtige Kulturstandort für das neue Theater ist. Die Frage stellt sich nun nach dem richtigen Standort im Bereich des Unterwöhrds.
Oberbürgermeister Pelgrim lässt die historische Entwicklung des Unterwöhrds Revue passieren. Er geht auf den Vorschlag von Architekt Hauenstein (Planer der Gartenschau) aus dem Jahre 2012 ein. Dieser schlägt vor, den Nachfolgebau ziemlich mittig auf den Unterwöhrd zu setzen; der Spielplatz soll verlegt werden. Dieser Plan wurde von Oberbürgermeister Pelgrim verworfen, da er den jetzigen Spielplatz mit der Erlebbarkeit des Wassers erhalten möchte.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert die von der Verwaltung geprüften Standort-Alternativen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist bei den Anforderungen an ein neues Theater auf die Zusammenstellungen des Intendanten Biermaier. Dieser ist aufgrund der zentrale Probe zum FLS-Stück „Die Tochter des Salzsieders“ mit über 200 Mitwirkenden heute leider nicht anwesend.
Oberbürgermeister Pelgrim präsentiert abschließend in einem Schnelldurchlauf die vom Büro Hüls vorgelegte Objektplanung. Das Hochbauamt, Herr Koch, ist momentan dabei die Objektplanung des Büros Hüls weiterzuentwickeln; hierbei war eine Idee, eine beidseitige Bespielbarkeit der Bühne zu prüfen. Oberbürgermeister Pelgrim zeigt sich von dieser Idee begeistert - damit würde auch die Möglichkeit eröffnet, Konzerte oder ähnliches durchführen zu können, was wiederum der historischen Idee der Musikmuschel entspricht. Oberbürgermeister Pelgrim kündigt weitere Sitzungsvorlagen zu Sichtachsen und beidseitiger Bespielbarkeit an. Das Thema wird noch weiteren Raum in der Diskussion einnehmen, er strebt jedoch eine Entscheidung noch im Jahr 2015 - im Jubiläumsjahr der Freilichtspiele - an.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet um eine Stellungnahme der damaligen Verantwortlichen (Architekten, Innungsmeister) des Globe-Theaters.

Stadtrat Kaiser möchte einen Wettbewerb, um auch Alternativen diskutieren zu können. Es ist auf die Attraktivität der Spielstätten zu achten - dies ist jedoch Aufgabe des Kuratoriums.

Stadträtin Herrmann und ihre Fraktion werden zur Fortsetzung der Planungen keine Zustimmung geben. Für sie steht eine Sanierung vor einem Neubau. Sollte der Gemeinderat anders entscheiden, möchte sie diese Frage mittels eines Bürgerentscheids klären.

Stadtrat Baumann spricht sich dafür aus, die Standsicherheit und Zukunftsfähigkeit des bisherigen Globe-Theaters zu prüfen. Danach hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob und ggfs. wo gebaut wird. Er möchte außerdem noch eine Aussage der Verwaltung zur Finanzierung.

Stadträtin Striebel möchte eine Untersuchung, ob man das Globe in eine dauerhafte Spielstätte umwandeln kann und die dazugehörenden Kosten.

Oberbürgermeister Pelgrim äußert sich zu den Redebeiträgen wie folgt:

  • Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurde eine Planungsrate für einen Neubau zur Verfügung gestellt - von einer Ertüchtigung war damals nicht die Rede.
  • Voraussetzung ist, dass die Planungen sich nach den Bedürfnissen der Festspiele zu richten haben. Es soll eine Planung von innen nach außen erfolgen.
  • Dauerhafte und temporäre Betriebsgenehmigung sind zu unterscheiden. Will man eine dauerhafte Betriebsgenehmigung erhalten, so ist dies mit großem Aufwand möglich (Nebenbau/ Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutz, Toilettenanlagen). Es darf hierbei jedoch nicht vergessen werden, dass man nach diesem Prozess immer wieder eine Spielstätte hat, die Mängel aufweist (durch Stützen eingeschränkte Sicht, Unverkäuflichkeit des 3. Rangs). Diese Lösung geht mit einer Zukunftsfähigkeit nicht konform.
  • Das Kuratorium der Freilichtspiele hat die Neubaupläne einer 2. Spielstätte einstimmig - bei einer Enthaltung - gebilligt.

Stadtrat Kaiser schlägt vor, sich die Zeit zu nehmen um das heutige Globe-Theater auf den Prüfstand zu stellen. Es soll untersucht werden, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Nutzung erfüllt werden können.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt diesen Vorschlag auf. Mit dieser Frage soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden. Die Anregung von Stadtrat Reber wird aufgenommen, dass auch ein grober Kostenrahmen hierfür angegeben wird.

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