§ 309 - Revitalisierung Kocher im Bereich Weilerwiese (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 01.07.2015 wurde dem Gemeinderat ein Konzept zur Aufwertung und Revitalisierung des Kocherufers zwischen dem Wehr an der Salinenstraße und der Friedensbrücke vorgestellt. Der Gemeinderat hat einer naturnahen Ufergestaltung einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Planung fortzuführen und mit einer fortgeschriebenen Kostenermittlung erneut vorzulegen.
Planungsstand
Im Zuge der weiteren Planung hat das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner aus Stuttgart zwischenzeitlich eine Vorentwurfsplanung erstellt. Diese enthält neben den schon im Gemeinderat am 01.07.2015 beschriebenen Planungsüberlegungen im Bereich der Weilerwiese auch eine neue Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr, da neben gewässerstrukturierenden Einbauten in der Kochersohle eine optimierte Fischauf- und -abstiegsanlage am Dreimühlenwehr die Lebensräume und Wanderstrecken der wassergebundenen Lebewesen wesentlich verbessern würde.
Bislang - dies wurde auch im o. g. Gemeinderat so kommuniziert - war davon ausgegangen worden, dass die Zuständigkeit für eine Fischaufstiegsanlage in der Zuständigkeit des Kraftwerksbetreibers liegt. Bei der Überprüfung und Recherche der Eigentumsverhältnisse am Dreimühlenwehr hat sich allerdings herausgestellt, dass nicht die Stadtwerke als Betreiberin des Kraftwerkes, sondern die Stadt für die Wehranlage unterhaltungspflichtig ist. Das bedeutet, dass für die eventuelle Erstellung einer nach der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten Fischaufstiegsanlage die Stadt selbst zuständig wäre. Verschiedene Vorgespräche mit der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums ergaben die Einschätzung, dass die am Kraftwerksgebäude vorhandene Fischtreppe unter heutigen Gesichtspunkten nicht funktionsfähig ist und den derzeitigen Anforderungen an Fischaufstiegsanlagen in keiner Weise gerecht wird. Das Büro Geitz & Partner hat daraufhin unterschiedliche Ausbau- und Standortvarianten einer Fischaufstiegsanlage geprüft und die Planung um einen ökologisch optimiertes Rauhgerinne mit Störsteinen ergänzt.
Kostenermittlung
Wie vom Gemeinderat beauftragt, wurde die Kostenermittlung fortgeführt und ein den aktuellen Planungen angepasster Kostenrahmen ermittelt. Die Planungen beinhalten eine Vergrößerung der entstehenden Kocherinsel oberhalb der Friedensbrücke mit den entsprechenden Sicherungsbauten, eine auskragende Aussichtsterrasse oberhalb des Lappeenranta-Steges, Sicherungen des Prallufers an der Salinenstraße sowie diverse Baustelleneinrichtungen und -zufahrten. Gemeinsam mit den Kosten für eine Fischaufstiegsanlage belaufen sich die aktualisierten Gesamtbruttokosten auf ca. 2.970.000 €.
Kostenschätzung (Stand 15.06.2015)
Baukosten Ufergestaltung linksseitg |
ca. 643.365,00 € brutto |
Planungsleistungen |
ca. 181.650,00 € brutto |
Baukosten Ufergestaltung rechtsseitig |
ca. 90.000,00 € brutto |
Planungsleistungen |
ca. 25.850,00 € brutto |
Summe |
ca. 940.865,00 € brutto |
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Kostenschätzung (Stand 22.10.2015) |
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Baukosten Ufergestaltung linksseitg |
ca. 944.872,00 € brutto |
Planungsleistungen |
ca. 235.025,00 € brutto |
Baukosten Ufergestaltung rechtsseitig |
ca. 133.609,00 € brutto |
Planungsleistungen |
ca. 30.271,00 € brutto |
Fischaufstiegsanlage |
ca. 1.297.200,00 € brutto |
Planungsleistungen |
ca. 325.837,00 € brutto |
Summe |
ca. 2.966.814,00 € brutto |
Förderung:
In der Vorlage für den Gemeinderat am 01.07.2015 war die Verwaltung davon ausgegangen, dass die wasserbaulichen Maßnahmen mit mindestens 50 % gefördert werden könnten. Bezogen auf die damals geschätzten Kosten ohne Fischaufstieg von brutto ca. 940.000 € hätte dies einen städtischen Eigenanteil von ca. 470.000 € bedeutet.
Am 29.10.2015 wurde die Gesamtkonzeption einschließlich Fischaufstieg der zuständigen Förderstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart erläutert. Diese signalisierte nach der Vorstellung die grundsätzliche Unterstützung und mögliche Förderung der Gesamtmaßnahme nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft des Umweltministeriums des Landes Baden-Württemberg. Die Novelle vom 01.11.2015 dieser Förderrichtlinie (FrWw2015) stellt eine Förderquote von bis zu 85 % der förderfähigen Kosten in Aussicht. Nach Auskunft des Landratsamts Schwäbisch Hall sind die restlichen 15 % der Gesamtkosten als Ausgleichsmaßnahmen in einem Ökokonto für Eingriffe in Natur- und Landschaft anrechenbar. Bezogen auf die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme mit Fischaufstieg von brutto ca. 2.970.000 € verbliebe somit ein städtischer Eigenanteil von ca. 456.000 €, der überdies in ein Ökokonto eingebracht werden könnte.
Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals darauf hin, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Förderzusage innerhalb des in Aussicht gestellten Rahmens steht.
Beschluss:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuführen und das Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner aus Stuttgart mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Revitalisierungs- und Gestaltungsmaßnahmen einschließlich einer Fischaufstiegsanlage zu beauftragen. Die wasserrechtliche Genehmigung mit Umweltprüfung ist zu beantragen sowie einen Förderantrag gemäß der novellierten Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage über den in Aussicht gestellten Rahmen.
(einstimmig - 35 -)