§ 177 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelbuchung von Finanz- in den Ergebnishaushalt; hier: Bericht über einzelne Maßnahmen (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 13.10.2014, § 213, folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
„Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten (siehe § 213 TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).“
Auf Wunsch des Gemeinderats wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Im 1. Quartal 2015 wurde eine Umbuchung in Höhe von 30.000 € vorgenommen (siehe VFA am 13.04.2015, § 76).
Im 2. Quartal 2015 wurden weitere Umbuchungen in Höhe von insgesamt 180.135,44 € für die nachstehenden Zwecke durchgeführt:
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Bei der Feuerwehr wurden von der investiven Maßnahme 14036 „Digitale Alarmierung“ insgesamt 80.135,44 € auf das konsumtive Ergebniskonto „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ umgebucht.
Bei der Anmeldung der Planansätze für das Haushaltsjahr 2014 - Doppelhaushaltsplan 2014/2015 – im Sommer 2013 wurde bei der Feuerwehr davon ausgegangen, dass der im Landkreis Schwäbisch Hall vorgesehene Aufbau eines Netzes für die digitale Alarmierung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen als investive Maßnahme zu werten ist und entsprechend verbucht werden muss.
Nach dem neuen Haushaltsrecht werden Einzelgegenstände unter 1.000 € netto im Ergebnishaushalt bezahlt.
Für die Alarmierung der Angehörigen der Feuerwehr Schwäbisch Hall wurden 275 digitale Funkmeldeempfänger mit Zubehör – Einzelpreis ca. netto 220 € - beschafft. Außerdem wurden 224 Stück M2M-SIM-karten 1 MByte – Einzelpreis ca. netto 27 € - und 6 Stück M2m-SIM-Karten 5 MByte – Einzelpreis ca. netto 52 € - und sonstiges Zubehör angeschafft.
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Für entsprechende Planungsleistungen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. für ein neues „Haller Globe-Theater“ - Gestaltungskonzeption – wurde im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 eine investive Maßnahme 15007 „Planungskosten Neubau Globe-Theater – Zuschuss“ in Höhe von 100.000 € eingerichtet.
Nach dem neuen Haushaltsrecht – Leitfaden zu Bilanzierung – sind die Ausgaben für Machbarkeitsstudien, allgemeine Vorplanungskosten, Planungskonzeptionen keine investiven Auszahlungen. Eine Umbuchung wurde entsprechend vorgenommen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu der Mittelumbuchung zustimmend Kenntnis.