§ 116/6 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Veröffentlichung von Wahlwerbung in den Teilortsblättern (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Stadtrat Reber spricht an, dass seitens der Stadt ab 29. März 2019 keine Wahlwerbung in den Teilortsblättern zugelassen werde. Dies sei ein „Schlag ins Gesicht“ für diejenigen, welche sich ehrenamtlich in den Teilorten engagieren. Nach den Gründen wird gefragt.

Stadtrat Kaiser wirft ein, dass er den Hinweis im Mitteilungsblatt so verstanden habe, dass Anzeigen geschaltet werden können.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass es eine stadtweite Verfügung gebe, dass städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich kommunalpolitisch neutral verhalten sollen.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg ergänzt, dass diese Verfügung auf das Teilortsblatt, analog zu den Schulen, übertragen wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Prüfung der Anfrage zu.

Meine Werkzeuge