§ 22 - Interkommunaler Gewerbepark Schwäbisch Hall - West; a) Satzung zur Erstreckung von Ortsrecht auf umgegliederte Gebietsteile; b) Polizeiverordnung zur Erstreckung von Polizeiverordnungen auf umgegliederte Gebietsteile (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Gemeinden Michelfeld und Rosengarten sowie die Stadt Schwäbisch Hall haben eine Vereinbarung über die Umgliederung von Gebietsteilen zur interkommunalen Erschließung von Gewerbebauland (interkommunaler Gewerbepark Schwäbisch Hall-West) abgeschlossen. Die Vereinbarung trat zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Neben der flächenmäßigen Umgliederung von Gemeindegebieten ist es erforderlich, dass Teile des Ortsrechts (soweit dieses vor dem 01. Januar 2007 in Kraft trat) auf die umgegliederten Gebietsteile übertragen werden. Hierzu ist der Beschluss einer Erstreckungssatzung und einer Polizeiverordnung erforderlich.
Anlage 1: Satzung
Anlage 2: Polizeiverordnung
Anlage 3: Lageplan
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt
1 .der Erstreckungssatzung zur Übertragung des Ortsrechts auf die umgegliederten Gebietsteile
2. der Polizeiverordnung zur Erstreckung von Polizeiverordnungen auf die umgegliederten Gebietsteile
zu.
(31 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)