§ 188 - Förderung einer Kleinkindgruppe des Mütterzentrum Schwäbisch Hall e. V. (öffentlich)

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Sachvortrag:

Nach Vorberatungen hat der Gemeinderat am 23.05.2007 die Förderung einer Kleinkindgruppe (Krippengruppe) der Evangelisch-freikirchlichen Gemeinde Baptisten Schwäbisch Hall, der Waldorfschule und der Montessori-Initiative Schwäbisch Hall nach Vorgaben des Landes beschlossen.
Das Mütterzentrum Schwäbisch Hall e. V. bietet seit 2004 eine Kleinkindgruppe an. Die Kleinkindgruppe hat an drei Tagen, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 bis 13.00 Uhr geöffnet und kann max. 10 Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren aufnehmen.
Analog der Förderung der o. g. Träger soll das Mütterzentrum Schwäbisch Hall e. V. die gleichen finanziellen Zuwendungen, so wie sie vom Land Baden-Württemberg vorgegeben sind, erhalten.
Bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 16,5 Std./Woche beträgt die Landesförderung 9.780 € im Jahr, dieser Förderbeitrag ist vor Ort komplementär aufzubringen. Die kommunale Mitfinanzierung richtet sich nach dem Wohnsitz der betreuten Kinder. Hinzu kommt ein platzbezogener Zuschuss der Wohnsitzgemeinden. Dieser beträgt nach der derzeitigen Rechtsverordnung des Landes bei einer Öffnungszeit von 15 – 30 Std./Woche 3.060 € je Kind im Jahr.

Beschluss:

Die Krippengruppe des Mütterzentrum Schwäbisch Hall e. V. wird analog der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes ab 01.01.2008 gefördert. (einstimmig - 34 -)

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