§ 26/2 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2002; hier: Abstimmung über die Anträge der Fraktionen und Gruppen zum Entwurf (FWV, FDP, Grüne, AL) (öffentlich)
Sachvortrag:
siehe Anträge der Fraktionen und Gruppen (FWV, FDP, Grüne, AL), GR 30.01.2002
FWV-Fraktion
- Antrag auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer zu verzichten.
(Der Antrag wird zurückgenommen, wenn die anderen Fraktionen und
Gruppen nicht aus dem „Bündnis zur Haushaltskonsolidierung“ ausscheren.)
- Reduzierung des Planansatzes von 10.630.000 € um 400.000 € auf 10.230.000 €
- Siehe auch Antrag CDU-Fraktion 11. Antrag
- Siehe auch Anträge Bündnis 90/ Die Grünen 5) und Alternative Liste 4.1
Erhöhung der Gewerbesteuer auf 400% Punkte.
- Reduzierung des Planansatzes von 10.630.000 € um 400.000 € auf 10.230.000 €
FDP-Fraktion
Keine Anträge
Bündnis 90/ Die Grünen
- Keine Erhöhung der Kindergartenbeiträge
- Reduzierung des Planansatzes von 533.650 € um 270.000 € auf 263.650 €
- Siehe identischer Antrag Alternative Liste 2.
- Stellungnahme der Verwaltung:
Im HHPl-Entwurf 2002 ist eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge, der Beiträge für erweiterte Betreuungszeiten (6 – 8 Std. tägl.), der Beiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und für Ganztagesbetreuung eingeplant. Eine Nichterhöhung der Beiträge hätte zur Folge, dass der HHPl 2002 Mindereinnahmen von 290.253 € hätte. Im HH-Jahr 2003 würden die Mindereinnahmen 387.000 € betragen.
In diesen Beträgen sind die Zuschüsse an nicht städtische Träger berücksichtigt.
Für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 bedeutet dieser Antrag eine unzulässige Kreditfinanzierung laufender Ausgaben.
- Reduzierung des Planansatzes von 533.650 € um 270.000 € auf 263.650 €
- Erhalt Kindergarten Unterlimpurg
- Siehe identischer Antrag Alternative Liste 1.
- Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den Überlegungen, eingruppige Kindergärten in andere Tageseinrichtungen für Kinder zu verlegen, handelt es sich um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Betriebsform eines eingruppigen Kindergartens. Personell müssen eingruppige Kindergärten mit mehr Personal geführt werden als mehrgruppige Tageseinrichtungen. Krankheits- und Urlaubsvertretungen sowie Vertretungen bei Fortbildungsveranstaltungen sind wesentlich schwieriger zu organisieren als in mehrgruppigen Einrichtungen. Öffnungszeiten können in mehrgruppigen Einrichtungen flexibler gestaltet werden. Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Personal ist breiter gefächert.
Ein Gesamtkonzept muss mit den kirchlichen und freien Trägern von eingruppigen Einrichtungen diskutiert und erarbeitet werden, um sinnvolle Lösungsansätze zu finden. Dies ist in einem Schul- oder Kindergartenjahr nicht realisierbar.
Die Verlegung der Tageseinrichtung Unterlimpurg ist nicht Bestandteil des HHPl-Entwurfs.
- Siehe identischer Antrag Alternative Liste 1.
- Unterstützung Zuschussantrag Migrationsdienst der Caritas
- Einstellung eines Planansatzes von 17.900 €
- Stellungnahme der Verwaltung:
Die gemeinwesenorientierte Migrations-Sozialarbeit der Caritas Heilbronn-Hohenlohe in Schwäbisch Hall wird seit 1995 von der Stadt gefördert. Der Beschluss 1995 lautete auf eine Förderung von 30.000 DM (15.339 €) für zunächst 3 Jahre. Auf Antrag der Caritas wurde 1998 eine dreijährige Weiterführung mit einem erhöhten Förderbeitrag von 35.000 DM (17.895 €) jährlich bis Ende 2001 beschlossen.
Nach Einbringung des HHPl-Entwurfs stellte die Caritas einen weiteren Verlängerungsantrag für 3 Jahre mit einer jährlichen Fördersumme von 17.900 € (35.000 DM).
Die Förderung der gemeinwesenorientierten Migrationssozialarbeit erfolgte in den letzten Jahren durch 15.000 DM (7.670 €) Vorwegentnahme aus dem Verfügungsfonds zur Unterstützung von sozialen Tätigkeiten der Freien Wohlfahrtsverbände und anderer Träger, 15.000 DM (7.670 €) waren jeweils im Hospital-Haushalt und 5.000 DM (2.556 €) wurden aus dem Sozialfonds der Stadt übernommen.
Im HHPl-Entwurf 2002 wurde sowohl der Verfügungsfonds um 50% auf 24.500 € als auch der Sozialfonds um 50% auf nunmehr 30.650 € reduziert. Dies bedeutet eine erhebliche Auswirkung auf alle Wohlfahrtsverbände und den Verein Jugendberatung e.V. Entsprechend der Kürzungen im Haushaltsplan-Entwurf würden auf den Migrationsdienst Zuwendungen in Höhe von 3.750 € aus dem Verfügungsfond sowie 1.250 € aus dem Sozialfonds entfallen und wären damit eine weitere Vorwegentnahme mit nochmaliger Reduzierung für alle Verbände.
Im Hospital-HH 2002 sind ebenfalls keine Mittel bereitgestellt, da bei der Erarbeitung des Entwurfes kein Förderantrag vorlag.
Beim Haushaltsbeschluss 2002 wurde einmalig ein Sozialfonds in Höhe von € 50.000 eingestellt, um Auswirkungen auf soziale Verbände und Vereinigungen durch Förderreduzierungen im städtischen Haushalt etwas aufzufangen. Eine Förderung der gemeinwesenorientierten Migrationssozialarbeit aus diesem Fonds in einem reduzierten Umfang ist möglich. Allerdings sollte bis Mitte des Jahres 2002 abgewartet werden, in wie weit weitere Förderanträge eingehen und dann im Hospitalausschuss beschlossen werden.
Fazit:
Der Antrag sollte komplett in den Hospital-Ausschuss vertagt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass keine mehrjährige Bindung eingegangen wird.
- Einstellung eines Planansatzes von 17.900 €
- Unterstützung Zuschussantrag Waldorfschule (Erlass Anschlussbeiträge für Turnhalle)
- Einstellung eines Planansatzes von 66.000 €
- Stellungnahme der Verwaltung:
Zusätzlich zu den bestehenden Grundstücken wurde der Waldorfschule für die alte Salzscheune, die sie ab 1996 zu einer Turnhalle ausgebaut hat, eine Erweiterungsfläche von ca. 1.700 m² zum bisher bestehenden Erbbaugrundstück zur Verfügung gestellt.
Dafür entsteht der gesetzliche Erschließungsbeitrag von ca. 60.000 €. Dieser Erschließungsbeitrag wird entsprechend dem erweiterten Erbbaurechtsvertrag, der am 28.11.2001 vom Gemeinderat beschlossen wurde, fällig. Der Erbaurechtsvertrag wurde von der Waldorfschule bisher nicht unterzeichnet.
Da die Turnhalle zur Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebes der Waldorfschule zwingend erforderlich ist, könnte sich die Verwaltung einen Erlass dieser Erschließungsbeiträge vorstellen.
Für den Haushaltsplan 2002 ergeben sich dadurch keine Konsequenzen.
- Einstellung eines Planansatzes von 66.000 €
- Erhöhung der Gewerbesteuer auf 400 %-Punkte
- Erhöhung des Planansatzes von 10.630.000 € um 250.000 € auf 10.880.000 €
- Siehe identischer Antrag Alternative Liste 4.1
- Siehe auch Anträge CDU-Fraktion 11. Antrag und FWV-Fraktion 1.
- Erhöhung des Planansatzes von 10.630.000 € um 250.000 € auf 10.880.000 €
- Erhöhung Vergnügungssteuer
- Erhöhung des Planansatzes von 300.000 € um 50.000 € auf 350.000 €
- Siehe auch SPD-Fraktion 1.
Erhöhung des Planansatzes von 300.000 € um 30.000 € auf 330.000 €
- Erhöhung des Planansatzes von 300.000 € um 50.000 € auf 350.000 €
- Erschließung Katzenkopf auf Folgejahre verschieben
- Streichung des Planansatzes von 300.000 €
- Stellungnahme der Verwaltung:
Von den im ersten Bauabschnitt zur Verfügung stehenden Baugrundstücken (25 Bauplätze) sind bis jetzt 15 verkauft. Die Verwaltung geht davon aus, dass die restlichen 10 im Laufe des Jahres 2002 verkauft werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um klassische Bauplätze für Einfamilienhäuser.
Im zweiten Bauabschnitt sind neben Einfamilienhaus-Bauplätzen auch Baugrundstücke für Reihen-, Doppelhäuser und Wohnungen enthalten. Für diese Baugrundstücke liegen bereits mehrere Kaufanfragen vor. Nachdem im Westen der Stadt nur noch eingeschränkt Bauplätze für Einfamilienhäuser und Reihen-/Doppelhäuser zur Verfügung stehen, sollte die Erschließung des zweiten Bauabschnittes unbedingt im Jahr 2002 realisiert werden. Es handelt sich um die einzige Wohnbauerschließungsmaßnahme im Haushaltsjahr 2002.
Die kalkulierten Einnahmeverluste aus Grundstücksverkäufen im Haushaltsplan 2002 wären mit ca. 750.000 € zu beziffern.
Fazit:
Ablehnung des Antrages.
- Streichung des Planansatzes von 300.000 €
- Kanalisation Otterbach auf Folgejahre verschieben
- Streichung des Planansatzes von 400.000 €
- Siehe auch CDU-Fraktion 4. Antrag
- Streichung des Planansatzes von 400.000 €
- Reduzierung Maßnahmen Wirtschaftsförderung
- Reduzierung des Planansatzes von 150.000 € um 50.000 € auf 100.000 €
- Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat mit hohem Aufwand weitere Gewerbeflächen im Solpark erschlossen. Für die Vermarktung dieser Flächen wurden bereits in den vergangenen Jahren zusätzliche Mittel im Etat Wirtschaftsförderung mit aufgenommen. Ziel der Stadt muss es sein, die in diese Erschließung investierten Mittel durch den Verkauf der Grundstücke und damit in die Ansiedlung von Betrieben zurück zu führen. Die Stadt steht hier im Wettbewerb zu anderen Städten und Gemeinden, so dass zusätzliche Wirtschaftsförderungsmaßnahmen notwendig sind. Gemeinsam mit dem Technologiezentrum und dem Landkreis wurden zusätzliche Wirtschaftsförderungsmaßnahmen für unseren Raum entwickelt, auch hierzu sind neben den vom Land gewährten Fördermitteln zusätzlich Beiträge der Stadt im Rahmen der Wirtschaftsförderung notwendig.
Gerade in einer Zeit in der die Gewerbesteuern einbrechen, sind Hilfen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze dringend notwendig. Im Rahmen der allgemeinen Kürzung der Haushaltsmittel wurden auch die Mittel der Wirtschaftsförderung gekürzt. Die einzelnen Projekte die mit diesen Mitteln finanziert werden sollten, sind im Haushaltsplan aufgeführt. Die Streichung weiterer Mittel bedeutet die konkrete Streichung einzelner Projekte.
Fazit:
Ablehnung des Antrages.
- Reduzierung des Planansatzes von 150.000 € um 50.000 € auf 100.000 €
- Streichung Netzbetreuung an Schulen
- Streichung des Planansatzes von 23.000 €
- Stellungnahme der Verwaltung:
In einem Gespräch zwischen der Verwaltung und den weiterführenden Schulen im Dezember 2001 wurde vereinbart, dass diese die Netzbetreuung ab dem Jahr 2002 wieder selbst übernehmen. Eine solche Netzbetreuung ist jedoch nicht zum Nulltarif möglich. Daher wurde den Schulen zur teilweisen Deckung der Kosten hierfür ein Betrag von 5 € pro weiterführendem Schüler = insgesamt 23.000 € zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist gedacht sowohl zur Abdeckung der Kosten für evtl. erforderliche externe Fachleute als auch für Software zum Schutz der Netze wie Firewall und Filter zum Schutz der Schüler.
Aus redaktionellen Gründen wurde die Summe bei der Schulverwaltung ausgewiesen. Der Betrag steht jedoch den Schulen entsprechend ihrer Schülerzahlen zur Verfügung.
Es ist richtig, dass das Land die Sachkostenbeiträge an die Schulträger nach Einbringung des Haushaltes mit Multimedia-Zuschlägen erhöht. Der Multimedia-Zuschlag beträgt (je Schüler) bei Hauptschulen 40 €, bei Realschulen 45 €, bei Gymnasien 49 €. Eine weitere Aufstockung ist in der Diskussion.
Das Land ist trotz der von der Politik betonten Bedeutung in der „Medienoffensive“ nicht bereit, für Multimediaausstattung der Schulen einen Beitrag aus originären Landesmitteln zu leisten. Die Multimediazuschläge werden der kommunalen Investitionspauschale entnommen, das bedeutet, dass den Kommunen an anderer Stelle Finanzmittel fehlen werden. Die Stadt muss mit Minderzuweisungen der kommunalen Investitionspauschale rechnen. Sofern diese endgültig feststeht, kommt die Verwaltung erneut auf den Gemeinderat zu.
Der Ansatz zur Netzbetreuung an Schulen in Höhe von 23.000 € sollte zunächst bestehen bleiben.
Fazit:
Der Antrag sollte vertagt werden, bis die endgültige Investitionspauschale feststeht.
- Streichung des Planansatzes von 23.000 €
Alternative Liste
- Beibehaltung der Kindertagesstätte Unterlimpurg
- Siehe identischer Antrag Bündnis 90/ Die Grünen 2
- Verzicht auf die geplante Erhöhung der KiGa-Gebühren
- Siehe identischer Antrag Bündnis 90/ Die Grünen 1
- Rechtliche Prüfung der steuerlichen Maßnahmen der Bausparkasse
a) Rechtsberatung über Klagemöglichkeiten
- Einstellung eines Planansatzes von 10.000 €
- Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sonderform der gewerbesteuerlichen Organschaft, die nach bisherigem Recht ermöglicht hätte, dass Gewinne der Bausparkasse SHA mit Verlusten der DZ Bank verrechnet werden, ist gesetzlich im Dezember 2001 abgeschafft und damit mit der körperschaftssteuerlichen Organschaft harmonisiert worden.
Es gibt aber die Möglichkeit des Abschlusses eines Ergebnis-Abführungsvertrags zwischen Mutter und Tochter. Davon hat die DZ Bank jetzt Gebrauch gemacht. Nach Auskunft des Finanzamtes Frankfurt am Main hat die DZ Bank einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt gestellt. Das Finanzamt Ffm hat diesen Antrag genehmigt. Der Vertrag wurde vom Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen formal nicht beanstandet, da er als solcher keiner Genehmigung obliegt. Damit muss die Bausparkasse Schwäbisch Hall ihre Gewinne an die DZ Bank abführen, so dass keine Gewerbeertragsteuer an die Stadt Schwäbisch Hall abzuführen ist.
Die Verwaltung ist der Meinung, dass eine rechtliche Prüfung dieser steuerlichen Maßnahmen der DZ Bank keinen Erfolg hat. Da aber auch bei Bund und Ländern Körperschaftssteuer-Ausfälle in beträchtlicher Größenordnung entstehen, geht die Verwaltung davon aus, dass die Finanzbehörden die Gesetzesmäßigkeit dieses Ergebnis-Abführungs-Vertrages sehr genau auf den Prüfstand stellen werden.
b) Rechtskosten einer Klage
- Einstellung eines Planansatzes von 100.000 € - mit Sperrvermerk
- Stellungnahme der Verwaltung:
siehe 3.1
- Einstellung eines Planansatzes von 10.000 €
- Deckungsvorschläge
a) Anhebung der Gewerbesteuer um weitere 10 Punkte
- Erhöhung des Planansatzes von 10.630.000 € um 250.000 € auf 10.880.000 €
- Siehe identischer Antrag Bündnis 90/ Die Grünen 5
- Siehe auch Anträge CDU-Fraktion 11. Antrag und FWV-Fraktion 1.
b) Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen sowie Flächen auf dem Flugplatzgelände
- Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ankauf von landwirtschaftlichen Flächen erfolgte in der Vergangenheit, um im Rahmen der Erschließung neuer Baugebiete den betroffenen Grundstückseigentümern Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen. Weiter werden diese Grundstücke im Rahmen von laufenden Flurbereinigungsmaßnahmen für ökologische Maßnahmen zur Verfügung gestellt bzw. den durch die Flurbereinigung anfallende Flächenabzug für die betroffenen Landwirte verringert.
Flächen außerhalb des Stadtgebiets, die für die Aussiedlung von Betrieben nicht mehr benötigt werden, bietet die Stadt derzeit zum Verkauf an.
Bereits jetzt wird deutlich, dass die der Stadt für den Tausch zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen zur Realisierung künftiger Baugebiete kaum ausreichen. Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres 2002 eine Aufstellung über den Besitz von landwirtschaftlichen Flächen zur Verfügung stellen. Mögliche Auswirkungen wäre dann in den Jahren 2003 ff in den Haushalt aufzunehmen.
Die Angelegenheit sollte in der Haushalts- und Strukturkommission beraten werden.
- Erhöhung des Planansatzes von 10.630.000 € um 250.000 € auf 10.880.000 €
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass er beabsichtige, die Arbeit der erfolgreichen Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission im Jahre 2002 fortzuführen, um auch schon auf den Haushaltsplan für das Jahr 2003 hinzuarbeiten.
Er nimmt kurz zu den Anträgen von CDU und FWV auf Beibehaltung der Gewerbesteuern von 375 %-Punkten Stellung und gibt seiner Überzeugung Ausdruck, dass eine Erhöhung auf 390 Punkte für kurze Zeit - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - vertretbar sei.
Da die Frage der Gewerbesteuererhöhung der zentrale Punkt sei, von dem alle anderen Entscheidungen abhingen, schlägt er vor, diesen Punkt (Antrag Nr. 11 der CDU-Fraktion) vorzuziehen und zuerst darüber zu beraten und abzustimmen.
Der folgende Antrag von Stadtrat Zügel, in der Reihenfolge der Anträge vorzugehen und somit die Frage der Gewerbesteuererhöhung als Punkt 11 der CDU-Anträge zu behandeln, wird mit 23 Nein-Stimmen bei 8 Ja-Stimmen abgelehnt.
- Stadtrat Röther ab 18.20 Uhr anwesend -
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt gibt bekannt, dass die CDU ihren Antrag auf Beibehaltung der Gewerbesteuer aufrecht erhalten wolle und verteidigt ihn. Er stellt fest, dass es in der Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission keine Einigung zu der Höhe der Gewerbesteuer gegeben hätte.
Stadtrat H. Baumann kritisiert dies, da man sich den mühsam abgerungenen 1.100-Punkte-Solidarpakt nicht wegen dieses Einzelantrags von der CDU kaputt machen lassen wolle.
Ihm ist es wichtig, dass in dieser heiklen Situation „niemand dem anderen den schwarzen Peter zuschiebt“. Dabei dürfe aber auch keine Fraktion versuchen, „ihr politisches Süppchen zu kochen“.
Er beantragt daraufhin eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten zur Beratung der Fraktionen.
Nach der Sitzungspause stellt Stadtrat H. Baumann den Antrag, den Punkt 11 der CDU-Anträge (Beibehaltung des Gewerbesteuerhebesatzes von 375 Punkten) und die restlichen Anträge auf morgen zu vertagen, da die neue Situation noch intensiv in der Fraktion vorberaten werden müsse.
Diesem Antrag wird mit 21 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen zugestimmt.
Oberbürgermeister Pelgrim lädt daraufhin offiziell zu einer weiteren öffentlichen Gemeinderatssitzung am morgigen Dienstag, 19.02.2002 um 18.00 Uhr in der Blendstatthalle ein.
Stadtrat Heckelmann gibt seiner Enttäuschung über den heutigen Sitzungsverlauf Ausdruck und teilt mit, dass er so etwas in mehr als 33 Jahren Gemeinderatstätigkeit noch nicht erlebt habe.
Die CDU bringe wegen dieses einen Punktes den gesamten Haushalt zum platzen. Man mache sich im ganzen Lande lächerlich.
Stadtrat J. Baumann teilt zu dem „Trauerspiel“ mit, dass er es für „Pfui-Teufel“ halte, aus einer solchen Situation noch politisches Kapital schlagen zu wollen.